Aufenthaltstitel
residence title nach der amtlichen Fassung des Aufenthaltsgesetzes für den Oberbegriff aller Aufenthaltspapiere. Residence permit meint dagegen die befristete Aufenthaltserlaubnis, eine Unterform. Im Zweifel entscheidet, ob der Oberbegriff oder eine bestimmte Titelart gemeint ist.
Das Aufenthaltsgesetz führt den Aufenthaltstitel als Oberbegriff: Darunter fallen Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU. Amtlich heißt er residence title, die befristete Aufenthaltserlaubnis dagegen temporary residence permit. Verwirrend ist, dass die Karte selbst zweisprachig bedruckt ist und dort neben AUFENTHALTSTITEL das Wort RESIDENCE PERMIT steht. Wer beides gleichsetzt, macht aus dem Oberbegriff eine einzelne Titelart und verdeckt, dass eine Niederlassungserlaubnis etwas anderes ist als eine Aufenthaltserlaubnis.
Residence permit ist die Aufenthaltserlaubnis, eine Unterform, nicht der Oberbegriff Aufenthaltstitel.
Die Karte trägt zwar den Aufdruck residence permit, das Gesetz spricht beim Oberbegriff dennoch von residence title.
Visa und Aufenthaltstitel nicht gleichsetzen, das Visum ist eine von mehreren Titelarten.
Duldung und Aufenthaltsgestattung sind keine Aufenthaltstitel, auch wenn sie den Aufenthalt vorübergehend ermöglichen.
Trägt ein Dokument den Oberbegriff und ein anderes eine bestimmte Titelart, muss die Übersetzung beide auseinanderhalten. Steht überall residence permit, lässt sich nicht mehr erkennen, ob eine befristete Erlaubnis oder ein unbefristeter Titel vorliegt. Bei einer formlosen Auskunft nachrangig; im Antrag auf Verlängerung entscheidet die Titelart über die Voraussetzungen.
Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis fallen maschinell beide auf residence permit, verstärkt noch dadurch, dass genau dieses Wort auf der Karte steht. Ob ein Oberbegriff oder eine befristete Einzelform gemeint ist, verschwindet. Wo die Rechtsgrundlage danebensteht, klärt es sich; in einer Statusauskunft wirkt ein unbefristeter Titel wie eine befristete Erlaubnis.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.