Wechselmodell
Nimm alternating residence für das Betreuungsmodell; shared physical custody ordnet es in die US-Systematik ein, shared care in die britische Verwaltungssprache. Im Zweifel entscheidet, ob Modellname oder Systembegriff gefragt ist.
Beim Wechselmodell lebt das Kind abwechselnd und in etwa hälftig bei beiden Eltern; einen eigenen Gesetzesbegriff gibt es nicht, die Figur stammt aus der Rechtsprechung, und die seit Jahren diskutierte Unterhaltsreform, die Betreuungsanteile stärker berücksichtigen soll, ist über den Entwurfsstand nicht hinausgekommen. Englisch beschreibt die Sache als alternating residence oder shared residence; die US-Systematik spricht von shared physical custody, die britische Unterhaltsverwaltung von shared care. Das gemeinsame Sorgerecht ist davon strikt zu trennen, es sagt über Betreuungszeiten nichts.
joint custody ist das gemeinsame Sorgerecht und sagt über Betreuungszeiten nichts; Wechselmodell und gemeinsame Sorge sind zwei Ebenen.
change model und switching model sind Wort-für-Wort-Erfindungen.
Das Residenzmodell als Gegenstück heißt sole residence oder primary residence arrangement.
Elternvereinbarungen zum Wechselmodell regeln Wochenrhythmus, Übergaben und Unterhalt; der Zieltext muss das Betreuungsmodell von der Sorgerechtsfrage trennen. alternating residence benennt das Modell; joint custody an dieser Stelle beantwortet eine Frage, die gar nicht gestellt war.
Der Automat liest Wechsel als change und produziert change model oder switching model, Projektmanagement statt Familienrecht; dass ein Kind abwechselnd bei beiden Eltern wohnt, kann der Leser daraus nicht mehr entnehmen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.