Betriebsstätte
permanent establishment für die feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird; der Abkommensbegriff ist enger als der nationale. Bauausführungen begründen sie nach dem Muster erst ab zwölf Monaten. Im Zweifel entscheidet, ob Einrichtung, Dauerhaftigkeit und Verfügungsmacht zusammenkommen.
An der Betriebsstätte hängt das Besteuerungsrecht für Unternehmensgewinne: Ohne sie darf der Quellenstaat regelmäßig nicht zugreifen. Der Abkommensbegriff verlangt eine feste Geschäftseinrichtung mit Dauerhaftigkeit und Verfügungsmacht; Bauausführungen und Montagen genügen nach dem Muster erst ab zwölf Monaten, wobei einzelne Abkommen abweichen. Zu beachten ist die Zweispurigkeit: Der nationale Begriff der Abgabenordnung ist weiter als der Abkommensbegriff, sodass eine Einrichtung national Betriebsstätte sein kann, ohne dem Quellenstaat abkommensrechtlich ein Besteuerungsrecht zu verschaffen.
Ohne Betriebsstätte darf der Quellenstaat Unternehmensgewinne regelmäßig nicht besteuern.
Bauausführungen genügen nach dem Muster erst ab zwölf Monaten, einzelne Abkommen weichen ab.
Der nationale Begriff ist weiter als der Abkommensbegriff, beide sind auseinanderzuhalten.
Business premises und branch verfehlen den Rechtsbegriff der festen Geschäftseinrichtung.
Entsendet ein Unternehmen Personal auf eine ausländische Baustelle, entscheidet die Dauer über die Betriebsstätte. Steht branch, wird eine Niederlassung im gesellschaftsrechtlichen Sinn unterstellt. Für einen Statusbericht nachrangig; die Gewinnabgrenzung setzt am falschen Begriff an.
Betriebsstätte trifft eine Maschine mit permanent establishment, was der Abkommenssprache entspricht, oder mit business premises und branch, die Räume oder eine Niederlassung meinen. Dass daran das Besteuerungsrecht des Quellenstaats hängt, trägt keine Fassung. Wo die feste Geschäftseinrichtung genannt ist, klärt es sich; eine Gewinnabgrenzung beginnt am falschen Punkt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.