Dienstsiegel
official seal für das Siegel einer Behörde oder eines Amtsträgers; es ist Formerfordernis und Echtheitsmerkmal zugleich. Vom Firmenstempel eines Übersetzers ist es zu unterscheiden. Im Zweifel entscheidet, ob eine Behörde oder eine Privatperson gesiegelt hat.
Das Siegel ist mehr als eine Verzierung: Bei vielen Urkunden gehört es zur Form, und im Legalisationsverfahren wird gerade seine Echtheit geprüft. Für Übersetzer ist die Abgrenzung wichtig, weil ihr eigener Stempel kein Dienstsiegel ist; er weist die Ermächtigung aus, macht die Übersetzung aber nicht zu einer amtlichen Urkunde. Bei der Übersetzung fremder Urkunden ist ein vorhandenes Siegel zu beschreiben, nicht nachzubilden.
Das Siegel einer Behörde ist von einem Übersetzerstempel zu unterscheiden.
Im Legalisationsverfahren wird gerade die Echtheit des Siegels geprüft.
Bei der Übersetzung ist ein vorhandenes Siegel zu beschreiben, nicht nachzubilden.
Stamp bezeichnet allgemein den Stempel und trifft das Dienstsiegel nicht.
Trägt eine Urkunde kein erkennbares Siegel, kann die Form fehlen. Steht nur stamp, verschwimmt die Grenze zwischen Amtssiegel und Stempel. Für eine Beschreibung nachrangig; im Legalisationsverfahren fehlt der Prüfgegenstand.
Dienstsiegel zerlegt eine Maschine zu official stamp oder service seal; das erste ebnet den Unterschied zum Stempel ein, das zweite ist im Englischen nicht gebräuchlich. Dass das Siegel Formerfordernis und Prüfgegenstand ist, trägt keine Fassung. Wo die Behörde als Führende genannt ist, klärt es sich; in einer Urkundenbeschreibung fehlt ein wesentliches Merkmal.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.