Zuziehung eines Dolmetschers

appointment of an interpreter
Substantiv · Juristisch

appointment of an interpreter für die gerichtliche Beiordnung; im Strafverfahren ist sie für den Beschuldigten unentgeltlich. Sie erstreckt sich auf das gesamte Verfahren und nicht nur auf die Verhandlung. Im Zweifel entscheidet, ob die Zuziehung zur Ausübung der Verfahrensrechte erforderlich ist.

Wann welche Übersetzung
appointment of an interpreter – die Heranziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers durch das Gericht für eine Person, die der Gerichtssprache nicht mächtig oder hör- oder sprachbehindert ist.
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Warum

Der Maßstab ist die Ausübung der Verfahrensrechte, nicht die Bequemlichkeit: Zugezogen wird, soweit es dafür erforderlich ist. Im Strafverfahren ist die Hinzuziehung für den Beschuldigten unentgeltlich, und zwar für das gesamte Verfahren, nicht nur für die Hauptverhandlung; darauf ist er in einer ihm verständlichen Sprache hinzuweisen. Die Regelung gilt entsprechend für Nebenklageberechtigte. Im Zivilverfahren trägt dagegen regelmäßig die Partei die Kosten.

Typische Fehler

Die Unentgeltlichkeit gilt im Strafverfahren und erfasst das gesamte Verfahren.

Der Beschuldigte ist in einer ihm verständlichen Sprache auf sein Recht hinzuweisen.

Die Regelung gilt entsprechend für Nebenklageberechtigte.

Im Zivilverfahren trägt regelmäßig die Partei die Kosten.

Beispiele
einen Dolmetscher zuziehen to appoint an interpreter
unentgeltliche Hinzuziehung free assistance
der Gerichtssprache nicht mächtig not proficient in the language of the court
Nebenkläger private accessory prosecutor
Hauptverhandlung main hearing
Belehrung instruction on rights
Worauf es ankommt

Erscheint ein Beschuldigter ohne Deutschkenntnisse, ist die Zuziehung nicht auf die Verhandlung beschränkt. Steht nur interpreter, bleibt die Unentgeltlichkeit unsichtbar. Für eine Ladung nachrangig; bei der Kostenfrage entsteht eine falsche Erwartung.

Was die Maschine übersieht

Die Zuziehung eines Dolmetschers wird maschinell zu interpreter assignment oder involvement of an interpreter; gebräuchlich ist appointment of an interpreter. Dass die Hinzuziehung im Strafverfahren unentgeltlich ist und das gesamte Verfahren erfasst, trägt keine Fassung. Wo die Unentgeltlichkeit genannt ist, klärt es sich; in einer Kostenaufstellung entsteht ein Posten ohne Grundlage.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.