JVEG-Rechner für Dolmetscher

Honorar nach § 9 JVEG für Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei: erforderliche Zeit mit Reise und Warten, Rundung auf halbe und volle Stunden, Zuschlag, Fahrtkosten. Sätze seit 1. Juni 2025.

Zeit

Fahrt

Beginn ist die Ladungszeit, Warten vor dem Aufruf zählt also mit. Kilometer und Fahrkarten nur für die Fahrt zum Termin.

Termin kurzfristig aufgehoben?

Ausfallentschädigung

Nur wenn die Aufhebung nicht an Ihnen lag, sie Ihnen erst am Terminstag oder an einem der beiden Tage davor mitgeteilt wurde und Sie den Einkommensverlust versichern. Höchstens das Honorar für zwei Stunden.

Ergebnis

Beginn und Ende eintragen, das Honorar erscheint sofort. Beispiel: 9:00 bis 10:20 plus 75 Minuten Fahrt sind 2:35 Stunden, abgerechnet 3 Stunden, 279 €.

Erforderliche Zeit

Abgerechnete Stunden§ 8 Abs. 2

Satz je Stunde§ 9 Abs. 5
Honorar
Fahrtkosten§ 5

Summe, zuzüglich Umsatzsteuer

Tagegeld bei langer Abwesenheit und Übernachtung (§ 6) kommen gegebenenfalls dazu. Mehrere Angelegenheiten im selben Termin: die Vergütung wird nach ihrer Anzahl aufgeteilt (§ 8 Abs. 3).

Versicherter Einkommensverlust
Höchstbetrag, Honorar für zwei Stunden§ 9 Abs. 5
Ausfallentschädigung

So rechnet das JVEG

Stundensatz: 93 € je Stunde, gezählt wird die erforderliche Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeit (§ 9 Abs. 5, § 8 Abs. 2 JVEG).

Rundung: Die letzte angefangene Stunde zählt voll, wenn sie mehr als 30 Minuten braucht, sonst zur Hälfte. 2 Stunden 35 Minuten ergeben 3 Stunden, 2 Stunden 30 Minuten nur 2,5. Ein Mindesthonorar wie bei Übersetzern gibt es nicht; 20 Minuten Einsatz sind eine halbe Stunde, 46,50 €.

Zuschlag: 20 Prozent für Einsätze zwischen 23 und 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen, wenn die heranziehende Stelle feststellt, dass der Einsatz zu dieser Zeit nötig war (§ 9 Abs. 6). Liegt nur ein Teil des Einsatzes in dieser Zeit, die Abschnitte getrennt rechnen.

Ausfall: Wird ein Termin erst am Terminstag oder an einem der beiden Tage davor aufgehoben und lag das nicht an Ihnen, gibt es gegen Versicherung des Einkommensverlusts eine Ausfallentschädigung, höchstens das Honorar für zwei Stunden (§ 9 Abs. 5).

Fahrtkosten: 0,42 € je gefahrenen Kilometer mit dem eigenen Auto, dazu Parkentgelte; bei Bahn und Bus die tatsächlichen Kosten bis zur Höhe der ersten Klasse (§ 5). Tagegeld bei langer Abwesenheit und Übernachtungskosten kommen nach § 6 dazu.

Umsatzsteuer: wird zusätzlich ersetzt, wenn Sie sie abführen müssen (§ 12); Kleinunternehmer rechnen ohne.

Frist: Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach dem Ende der Zuziehung bei der Stelle geltend gemacht wird, die Sie herangezogen hat (§ 2 Abs. 1). Also nach jedem Einsatz zeitnah abrechnen.

Gut zu wissen

Das JVEG gilt für Gericht und Staatsanwaltschaft und ebenso, wenn die Polizei im Auftrag oder mit Billigung der Staatsanwaltschaft heranzieht (§ 1 Abs. 3); der Antrag geht dann an die Polizei (§ 2 Abs. 5).
Haben Sie mit der Landesjustizverwaltung eine Vereinbarung nach § 14 JVEG, gilt deren Satz.
Notar, Standesamt, Firmen und Privatleute sind nicht ans JVEG gebunden; dort wird das Honorar frei vereinbart, der gesetzliche Satz ist nur ein Anhaltspunkt.
Übersetzt das Gericht zusätzlich schriftlich, etwa Anklageschrift oder Urteil, läuft das nach § 11 über Zeilen zu 55 Anschlägen. Dafür gibt es den Normseiten- und Zeilen-Rechner mit JVEG-Block.
Beginn, Ende und Wartezeiten gleich vor Ort von der Geschäftsstelle bestätigen lassen; die Zeit ist die Größe, über die es später Streit gibt.

Rechner für Zeiten und Beträge nach dem Gesetz, keine Rechtsberatung. Sätze seit 1. Juni 2025 (KostBRÄG 2025), Rechtsstand September 2026.