JVEG-Rechner für Dolmetscher
Honorar nach § 9 JVEG für Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei: erforderliche Zeit mit Reise und Warten, Rundung auf halbe und volle Stunden, Zuschlag, Fahrtkosten. Sätze seit 1. Juni 2025.
Zeit
Fahrt
Beginn ist die Ladungszeit, Warten vor dem Aufruf zählt also mit. Kilometer und Fahrkarten nur für die Fahrt zum Termin.
Termin kurzfristig aufgehoben?
Ausfallentschädigung
Nur wenn die Aufhebung nicht an Ihnen lag, sie Ihnen erst am Terminstag oder an einem der beiden Tage davor mitgeteilt wurde und Sie den Einkommensverlust versichern. Höchstens das Honorar für zwei Stunden.
Ergebnis
Beginn und Ende eintragen, das Honorar erscheint sofort. Beispiel: 9:00 bis 10:20 plus 75 Minuten Fahrt sind 2:35 Stunden, abgerechnet 3 Stunden, 279 €.
Tagegeld bei langer Abwesenheit und Übernachtung (§ 6) kommen gegebenenfalls dazu. Mehrere Angelegenheiten im selben Termin: die Vergütung wird nach ihrer Anzahl aufgeteilt (§ 8 Abs. 3).
So rechnet das JVEG
Stundensatz: 93 € je Stunde, gezählt wird die erforderliche Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeit (§ 9 Abs. 5, § 8 Abs. 2 JVEG).
Rundung: Die letzte angefangene Stunde zählt voll, wenn sie mehr als 30 Minuten braucht, sonst zur Hälfte. 2 Stunden 35 Minuten ergeben 3 Stunden, 2 Stunden 30 Minuten nur 2,5. Ein Mindesthonorar wie bei Übersetzern gibt es nicht; 20 Minuten Einsatz sind eine halbe Stunde, 46,50 €.
Zuschlag: 20 Prozent für Einsätze zwischen 23 und 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen, wenn die heranziehende Stelle feststellt, dass der Einsatz zu dieser Zeit nötig war (§ 9 Abs. 6). Liegt nur ein Teil des Einsatzes in dieser Zeit, die Abschnitte getrennt rechnen.
Ausfall: Wird ein Termin erst am Terminstag oder an einem der beiden Tage davor aufgehoben und lag das nicht an Ihnen, gibt es gegen Versicherung des Einkommensverlusts eine Ausfallentschädigung, höchstens das Honorar für zwei Stunden (§ 9 Abs. 5).
Fahrtkosten: 0,42 € je gefahrenen Kilometer mit dem eigenen Auto, dazu Parkentgelte; bei Bahn und Bus die tatsächlichen Kosten bis zur Höhe der ersten Klasse (§ 5). Tagegeld bei langer Abwesenheit und Übernachtungskosten kommen nach § 6 dazu.
Umsatzsteuer: wird zusätzlich ersetzt, wenn Sie sie abführen müssen (§ 12); Kleinunternehmer rechnen ohne.
Frist: Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach dem Ende der Zuziehung bei der Stelle geltend gemacht wird, die Sie herangezogen hat (§ 2 Abs. 1). Also nach jedem Einsatz zeitnah abrechnen.
Gut zu wissen
Rechner für Zeiten und Beträge nach dem Gesetz, keine Rechtsberatung. Sätze seit 1. Juni 2025 (KostBRÄG 2025), Rechtsstand September 2026.