Geldwäsche
money laundering für die Geldwäsche nach § 261; seit dem 18. März 2021 ist jede Straftat taugliche Vortat, der alte Katalog ist abgeschafft. Die Vortat heißt predicate offence. Im Zweifel entscheidet, welcher Rechtsstand zur Tatzeit galt.
Die Geldwäsche nach § 261 wurde zum 18. März 2021 grundlegend umgebaut: Der Katalog der Vortaten ist abgeschafft, seither taugt jede Straftat als Vortat, der all-crimes-Ansatz der Richtlinie (EU) 2018/1673. Die Vortat heißt englisch predicate offence, und an ihr hängt die Rechtsstandsfrage: Für Taten vor dem Stichtag gilt der alte Katalog, ältere Anklagen und Urteile tragen ihn noch. Die Tathandlungen des Verbergens, Umtauschens und Übertragens tragen die englischen Verben to conceal, to exchange und to transfer; der Terminus ist unstreitig, die Arbeit steckt im Rechtsstand.
money washing ist die wörtliche Rückübersetzung des deutschen Bildes; der Terminus lautet laundering.
Vortat heißt predicate offence, nicht pre-crime oder prior act; der Begriff trägt die ganze Katalogfrage.
Für Taten vor dem 18. März 2021 gilt der alte Vortatenkatalog; wer Altverfahren übersetzt, prüft den damaligen Rechtsstand statt des heutigen.
Verbergen, Umtauschen und Übertragen heißen to conceal, to exchange und to transfer; hiding und moving sind zu schwach für den Normtext.
Über mehrere Konten in drei Ländern wandern die Erlöse eines Betrugs, und die ausländische Bank fragt nach der deutschen Rechtslage für ihre Verdachtsmeldung. Steht der alte Katalog im übersetzten Merkblatt, verneint sie die Vortat und meldet nicht. Für den Überblick nachrangig; in der Verdachtsmeldung entscheidet der Rechtsstand über die Pflicht.
Geldwäsche trifft eine Maschine sicher mit money laundering, doch die Reform von 2021 kennt ihr Trainingsmaterial oft nicht: Erklärtexte übernehmen den abgeschafften Vortatenkatalog, als gälte er fort. Wer daraus die Rechtslage abliest, verneint Vortaten, die längst erfasst sind. Die Verdachtsmeldung unterbleibt auf einer veralteten Grundlage.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.