Mitbestimmung
codetermination für die Mitbestimmung, längst Lehnwort: zwei Ebenen sauber trennen. Betriebliche Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87, erzwingbar bis zur Einigungsstelle; Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat, ein Drittel ab 500, paritätisch ab 2000 Beschäftigten; weicher als Oberbegriff employee participation. Im Zweifel entscheidet, welche Ebene gemeint ist.
Mitbestimmung ist ein Doppelbegriff, und genau daran scheitern Übersetzungen: Auf Betriebsebene bestimmt der Betriebsrat nach § 87 in sozialen Angelegenheiten mit, Arbeitszeit, Kurzarbeit, Überwachungstechnik, notfalls entscheidet die Einigungsstelle verbindlich. Auf Unternehmensebene sitzen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, ein Drittel nach dem Drittelbeteiligungsgesetz ab 500, die Hälfte nach dem Mitbestimmungsgesetz ab 2000 Beschäftigten, dort mit Doppelstimme des Vorsitzenden beim Patt. Das englische codetermination deckt beides, und ohne Zusatz weiß niemand, ob vom Betriebsrat oder vom Aufsichtsrat die Rede ist; board-level und shop-floor trennen die Welten.
codetermination ohne Ebenenzusatz ist mehrdeutig; board-level codetermination für den Aufsichtsrat, works council codetermination für den Betrieb schafft Klarheit.
participation und consultation sind schwächere Stufen; die erzwingbare Mitbestimmung des § 87 blockiert die Maßnahme bis zur Einigung.
Der Aufsichtsrat ist ein supervisory board, kein board of directors; wer die Arbeitnehmerbank in ein einstufiges Board übersetzt, erfindet Direktoren.
Die Parität ab 2000 ist keine echte Pattgleichheit; die Doppelstimme des Vorsitzenden gehört zur Wahrheit dazu.
Fusioniert wird mit einem Unternehmen von 2400 Beschäftigten, und der Investor in London fragt beiläufig nach employee involvement. Liest das Deal-Team advisory participation in der Due-Diligence-Zusammenfassung, kalkuliert niemand die halbe Aufsichtsratsbank ein. Die Pressemitteilung verkraftet das; die Transaktionsstruktur nicht, dort zieht die Schwelle die Kontrollarchitektur um.
Mitbestimmung schrumpft in der Maschine gern zu participation oder involvement, Vokabeln aus der Konsultationswelt, in der Anhören genügt. Dass der Betriebsrat eine Maßnahme real stoppen kann und Arbeitnehmer halbe Aufsichtsräte besetzen, verschwindet hinter dem weichen Wort. Der Investor entdeckt die Kontrollarchitektur erst nach dem Signing.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.