offene Handelsgesellschaft
general partnership für die Personenhandelsgesellschaft, deren Gesellschafter sämtlich unbeschränkt haften; sie betreibt ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma. Offen bezieht sich auf die Haftung, nicht auf eine Publizität. Im Zweifel entscheidet, ob alle Gesellschafter unbeschränkt haften sollen.
Die Form ist die kaufmännische Schwester der Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Sie entsteht, wenn der gemeinsame Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist, und wird in das Handelsregister eingetragen. Kennzeichnend ist die unbeschränkte persönliche Haftung sämtlicher Gesellschafter, die sich nicht abbedingen lässt; wer eine Haftungsgrenze will, muss die Rechtsform wechseln. Seit der Reform von 2024 steht die Form auch Zusammenschlüssen Freier Berufe offen, soweit das anwendbare Berufsrecht die Eintragung zulässt; zuvor blieben ihnen nur die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Partnerschaftsgesellschaft.
Kennzeichen ist die unbeschränkte persönliche Haftung sämtlicher Gesellschafter.
Die Haftung lässt sich innerhalb der Rechtsform nicht abbedingen.
Offen bezieht sich auf die Haftung, nicht auf Publizität oder Börsennotierung.
Open trading company ist eine wörtliche Fassung ohne Entsprechung im Common Law.
Betreiben mehrere ein Handelsgewerbe gemeinsam, haften sie sämtlich unbeschränkt. Steht open trading company, entsteht eine Form, die es nicht gibt. Für eine Kurzvorstellung nachrangig; bei der Bonitätsprüfung wird die Haftungslage verkannt.
Weil offene Handelsgesellschaft beschreibend klingt, bildet eine Maschine open trading company oder public trading company; beides existiert im Common Law nicht, und das zweite legt eine Börsennotierung nahe. Die geläufige Fassung general partnership trifft die Haftungslage. Wo die unbeschränkte Haftung genannt ist, klärt es sich; in einer Kreditentscheidung fehlt der Durchgriff.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.