Allgemeine Geschäftsbedingungen

standard business terms / general terms and conditions
Substantiv · Juristisch

standard business terms nach der amtlichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, in der Praxis durchgehend general terms and conditions. Entscheidend ist das Vorformulieren für eine Vielzahl von Verträgen. Im Zweifel entscheidet, ob vorformulierte oder ausgehandelte Bedingungen vorliegen.

standard business terms
die für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Bedingungen, die eine Seite der anderen stellt, so die amtliche englische Fassung des Paragraphen 305.
general terms and conditions
dieselben Bedingungen, in Kanzlei- und Vertragspraxis die weitaus häufigere Fassung.
Mehr dazu
Warum

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen, die eine Seite der anderen stellt; ausgehandelte Klauseln fallen nicht darunter. Die amtliche englische Fassung sagt standard business terms, die Vertragspraxis nutzt fast durchweg general terms and conditions, oft abgekürzt. Beide sind gebräuchlich. Wichtig ist die Rechtsfolge: Das deutsche Recht prüft solche Klauseln streng auf Angemessenheit, auch zwischen Unternehmen, was im internationalen Vergleich ungewöhnlich weit reicht und regelmäßig zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln führt.

Typische Fehler

Standard business terms ist die amtliche Fassung, general terms and conditions die Praxisfassung, keine der beiden ist falsch.

Ausgehandelte Klauseln sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie im selben Dokument stehen.

Boilerplate bezeichnet Standardklauseln allgemein und trifft den Rechtsbegriff nicht.

Die Inhaltskontrolle greift auch im Verkehr zwischen Unternehmen, wenn auch mit anderem Maßstab.

Beispiele
Allgemeine Geschäftsbedingungen stellen to impose standard business terms
Einbeziehung in den Vertrag incorporation into the contract
Inhaltskontrolle test of reasonableness of contents
überraschende Klausel surprising clause
unwirksame Klausel ineffective clause
individuell ausgehandelt individually negotiated
Worauf es ankommt

Übernimmt ein Unternehmen die Klauseln seines deutschen Lieferanten ungeprüft, kann die Inhaltskontrolle einzelne davon kippen. Steht in der Übersetzung nur boilerplate, wirkt das wie unverbindliches Beiwerk. Für einen ersten Überblick reicht das; sobald geprüft wird, welche Klausel hält, gehört der Rechtsbegriff hin.

Was die Maschine übersieht

Eine automatische Übersetzung gibt Allgemeine Geschäftsbedingungen zuverlässig als general terms and conditions wieder, was gebräuchlich ist, aber die strenge deutsche Inhaltskontrolle nicht mitliefert. Ein Leser hält die Klauseln für ebenso wirksam wie im eigenen Recht. Wo Unwirksamkeit angesprochen wird, klärt es sich; in einer Vertragsprüfung wiegt die Kontrolldichte schwer.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.