Gütergemeinschaft
Nimm community of property; general community of property, wenn der volle Umfang der Vergemeinschaftung betont werden soll. Im Zweifel entscheidet, dass wirklich der seltene Wahlgüterstand gemeint ist, nicht der deutsche Regelfall.
Die Gütergemeinschaft der §§ 1415 ff. BGB vergemeinschaftet das Vermögen kraft Güterstands: Es entsteht Gesamtgut, daneben Sondergut und Vorbehaltsgut. In Deutschland ist sie eine seltene Wahl, historisch in Höfeordnungen und älteren Ehen verbreitet. Im Englischen ist community of property der treffende Begriff, trägt aber eine Zusatzlast: In neun US-Bundesstaaten, etwa Kalifornien und Texas, ist community property der gesetzliche Regelfall. Der US-Leser hört im Wort also seinen eigenen Normalzustand; dass im deutschen Dokument die Ausnahme gemeint ist, muss aus dem Kontext hervorgehen.
Wer Zugewinngemeinschaft mit community of property übersetzt, macht aus dem deutschen Regelfall die seltene Ausnahme; die beiden Güterstände sind Gegensätze.
Gesamtgut heißt joint marital property, nicht total goods.
community property ohne Zusatz liest ein US-Jurist als sein heimisches Regime der community-property-Staaten.
Ein alter Hofübergabevertrag, eine Ehe aus den Sechzigern, ein Erbschein mit Gesamtgut: Taucht die Gütergemeinschaft auf, muss der Zieltext die Vergemeinschaftung als gewählte Ausnahme zeigen. Für Leser aus community-property-Staaten liegt sonst der eigene Regelfall näher, und die Vermögenszuordnung des Dokuments verrutscht.
Die Maschine verwendet community of property gleich doppelt, für Gütergemeinschaft wie für Zugewinngemeinschaft, und planiert den Unterschied zwischen seltener Wahl und Regelfall; welcher Güterstand im Dokument gilt, ist danach nicht mehr erkennbar.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.