Prozessvergleich
court settlement für die im Verfahren protokollierte Einigung; sie ist zugleich Prozesshandlung und materieller Vertrag. Aus ihr kann unmittelbar vollstreckt werden. Im Zweifel entscheidet, ob der Vergleich zu Protokoll erklärt wurde.
Die Doppelnatur ist der Schlüssel und wird bei der Übertragung regelmäßig verfehlt. Als Prozesshandlung beendet der Vergleich das Verfahren, als materieller Vertrag begründet er die vereinbarten Rechte und Pflichten. Daraus folgt, dass Mängel des materiellen Vertrags auf den Bestand des Verfahrens durchschlagen können: Ist der Vergleich unwirksam, lebt der Rechtsstreit wieder auf. Anders als eine außergerichtliche Einigung ist er unmittelbar vollstreckbar, ohne dass es eines Urteils bedarf.
Der Vergleich ist zugleich Prozesshandlung und materieller Vertrag.
Ist er unwirksam, lebt der Rechtsstreit wieder auf.
Aus ihm kann unmittelbar vollstreckt werden, ohne dass es eines Urteils bedarf.
Settlement agreement bezeichnet die außergerichtliche Einigung ohne Vollstreckbarkeit.
Einigen sich die Parteien im Termin, entsteht daraus unmittelbar ein Titel. Steht settlement agreement, wird eine außergerichtliche Einigung unterstellt. Für eine Ergebnisnotiz nachrangig; bei der Vollstreckung fehlt die Grundlage.
Der Prozessvergleich wird maschinell zu settlement oder settlement agreement; beide bezeichnen im Englischen regelmäßig die außergerichtliche Einigung. Dass hier zugleich ein Vollstreckungstitel entsteht und Mängel den Rechtsstreit wiederaufleben lassen, trägt keine Fassung. Wo das Protokoll genannt ist, klärt es sich; in einer Vollstreckung fehlt die Grundlage.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.