Selbstbeteiligung
deductible ist die im Versicherungsenglisch dominierende Fassung für den Betrag, den der Versicherte selbst trägt, im britischen Fachgebrauch auch excess. Im Unterhaltsrecht meint Selbstbehalt etwas völlig anderes. Im Zweifel entscheidet, ob ein versicherungsrechtlicher Eigenanteil gemeint ist.
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil, den der Versicherte im Schadensfall selbst trägt; er wird von der Erstattung abgezogen und senkt im Gegenzug die Prämie. Im Versicherungsenglisch dominiert deductible, auch in Texten für den deutschen Markt; excess ist die britische Fachbezeichnung. Verwirrend ist das deutsche Synonym Selbstbehalt, denn dasselbe Wort bezeichnet im Unterhaltsrecht den Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen zum eigenen Leben verbleiben muss. Wer ohne Blick auf das Rechtsgebiet übersetzt, landet in der falschen Materie.
Selbstbehalt heißt im Unterhaltsrecht etwas völlig anderes, nämlich der dem Pflichtigen verbleibende Betrag, nicht der Eigenanteil im Schadensfall.
Excess ist die britische Fachbezeichnung, deductible wird auch außerhalb der Vereinigten Staaten breit verstanden.
Own contribution und personal share sind wörtliche Übertragungen ohne festen Halt im Versicherungsenglisch.
Die Selbstbeteiligung wird von der Erstattung abgezogen, sie ist keine gesonderte Zahlung an den Versicherer.
Rechnet jemand aus, was nach einem Schaden tatsächlich erstattet wird, entscheidet der Eigenanteil über den Betrag. Fehlt der Hinweis auf den Abzug, hält der Empfänger die Erstattungssumme für den vollen Schaden. Für eine Überschlagsrechnung mag es durchgehen; in einer Abrechnung stimmt die Zahl nicht mehr.
Weil Selbstbeteiligung zusammengesetzt ist, liefert eine Maschine own participation oder self-retention, beides ohne Halt im Versicherungsenglisch. Dass der Betrag von der Erstattung abgezogen wird und nicht zusätzlich zu zahlen ist, geht dabei verloren. In einer Abrechnung führt das unmittelbar zu einer falschen Zahl.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.