Selbstbeteiligung

deductible / excess
Substantiv · Juristisch

deductible ist die im Versicherungsenglisch dominierende Fassung für den Betrag, den der Versicherte selbst trägt, im britischen Fachgebrauch auch excess. Im Unterhaltsrecht meint Selbstbehalt etwas völlig anderes. Im Zweifel entscheidet, ob ein versicherungsrechtlicher Eigenanteil gemeint ist.

deductible
der Betrag, den der Versicherte im Schadensfall selbst trägt und der von der Erstattung abgezogen wird, die breit verstandene Fassung.
excess
dieselbe Größe in der britischen Versicherungsfachsprache, dort die eingeführte Bezeichnung.
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Warum

Die Selbstbeteiligung ist der Anteil, den der Versicherte im Schadensfall selbst trägt; er wird von der Erstattung abgezogen und senkt im Gegenzug die Prämie. Im Versicherungsenglisch dominiert deductible, auch in Texten für den deutschen Markt; excess ist die britische Fachbezeichnung. Verwirrend ist das deutsche Synonym Selbstbehalt, denn dasselbe Wort bezeichnet im Unterhaltsrecht den Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen zum eigenen Leben verbleiben muss. Wer ohne Blick auf das Rechtsgebiet übersetzt, landet in der falschen Materie.

Typische Fehler

Selbstbehalt heißt im Unterhaltsrecht etwas völlig anderes, nämlich der dem Pflichtigen verbleibende Betrag, nicht der Eigenanteil im Schadensfall.

Excess ist die britische Fachbezeichnung, deductible wird auch außerhalb der Vereinigten Staaten breit verstanden.

Own contribution und personal share sind wörtliche Übertragungen ohne festen Halt im Versicherungsenglisch.

Die Selbstbeteiligung wird von der Erstattung abgezogen, sie ist keine gesonderte Zahlung an den Versicherer.

Beispiele
Selbstbeteiligung vereinbaren to agree a deductible
Selbstbehalt je Schadensfall excess per claim
abzüglich der Selbstbeteiligung less the deductible
Prämienminderung durch Selbstbeteiligung premium reduction through a deductible
Vollkasko mit Selbstbeteiligung comprehensive cover with a deductible
Worauf es ankommt

Rechnet jemand aus, was nach einem Schaden tatsächlich erstattet wird, entscheidet der Eigenanteil über den Betrag. Fehlt der Hinweis auf den Abzug, hält der Empfänger die Erstattungssumme für den vollen Schaden. Für eine Überschlagsrechnung mag es durchgehen; in einer Abrechnung stimmt die Zahl nicht mehr.

Was die Maschine übersieht

Weil Selbstbeteiligung zusammengesetzt ist, liefert eine Maschine own participation oder self-retention, beides ohne Halt im Versicherungsenglisch. Dass der Betrag von der Erstattung abgezogen wird und nicht zusätzlich zu zahlen ist, geht dabei verloren. In einer Abrechnung führt das unmittelbar zu einer falschen Zahl.

Ähnliche Begriffe

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.