Übergabe
surrender für die Überstellung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls; der Rahmenbeschluss verwendet den Begriff bewusst anstelle der Auslieferung. Extradition bezeichnet das klassische System gegenüber Drittstaaten. Im Zweifel entscheidet, ob innerhalb der Union oder gegenüber einem Drittstaat überstellt wird.
Die Wortwahl ist keine Stilfrage, sondern Systementscheidung: Der Rahmenbeschluss spricht im Titel von Übergabeverfahren und im Englischen von surrender procedures, um den Bruch mit der zwischenstaatlichen Auslieferung zu markieren; entschieden wird von Justizbehörde zu Justizbehörde, ohne politische Bewilligungsebene. Wer in einer Übersetzung extradition schreibt, wo surrender gemeint ist, verschiebt den Vorgang in das alte System mit anderen Fristen, anderen Ablehnungsgründen und anderem Rechtsweg. Die Unterscheidung trägt in beiden Sprachrichtungen.
Der Rahmenbeschluss verwendet Übergabe und surrender bewusst anstelle der Auslieferung.
Entschieden wird von Justizbehörde zu Justizbehörde ohne politische Bewilligungsebene.
Extradition verschiebt den Vorgang in das alte System mit anderen Regeln.
Die Unterscheidung trägt in beiden Sprachrichtungen.
Vollstreckt ein Mitgliedstaat einen Haftbefehl, wird die Person übergeben und nicht ausgeliefert. Steht extradition, gerät der Text in das falsche Regelwerk. Für eine Zusammenfassung nachrangig; in einer Beschwerde wird der falsche Rechtsweg beschritten.
Übergabe gibt eine Maschine als handover, transfer oder extradition wieder; im Haftbefehlssystem ist surrender der Normbegriff. Das erste klingt nach Warenlogistik, das dritte benennt das abgelöste zwischenstaatliche Verfahren. Wo der Europäische Haftbefehl daneben steht, klärt es sich; in einer Beschwerde wird sonst das falsche Verfahren angegriffen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.