Dolmetscher-Wegweiser

Sprache und Anlass wählen. Sie sehen sofort, ob der Dolmetscher beeidigt sein muss, wer ihn bezahlt und welche Art passt, und fragen ihn direkt an.

Wofür brauchen Sie den Dolmetscher?

Ihr Ergebnis

Beeidigt?

Wer zahlt?

Welche Art?

Rechtsgrundlagen und Praxis

Beeidigt, vereidigt, ermächtigt

Beeidigt und vereidigt meinen dasselbe: Der Dolmetscher hat vor Gericht den Eid abgelegt, treu und gewissenhaft zu übertragen, und darf sich in jedem Verfahren darauf berufen (§ 189 GVG). Seit 2023 regelt das Gerichtsdolmetschergesetz die allgemeine Beeidigung bundesweit, alte Landes-Eide gelten vor Gericht noch bis Ende 2027. Ermächtigt oder öffentlich bestellt ist der Übersetzer für schriftliche Texte, das ist eine eigene Zulassung.

Konsekutiv, simultan, geflüstert

Konsekutiv heißt: Der Dolmetscher überträgt abschnittsweise, nachdem gesprochen wurde. Das passt für Gespräche und Termine bei Standesamt, Notar, Behörde und Gericht, verdoppelt aber die Redezeit. Simultan heißt: Übertragung fast zeitgleich aus der Kabine oder remote, für Konferenzen mit Publikum, immer mindestens zu zweit je Sprache mit Wechsel etwa alle halbe Stunde. Flüstern ist Simultan ins Ohr für höchstens zwei Zuhörer; mit tragbarer Flüsteranlage reicht es für bis zu 20.

Wer die Kosten trägt

Vor Gericht lädt das Gericht, und zunächst zahlt die Staatskasse; Beschuldigte im Strafverfahren zahlen nie, im Zivilprozess wird am Ende nach der Kostenentscheidung verteilt. Bei Standesamt, Notar, Behörde und Arzt zahlt in der Regel, wer den Dolmetscher braucht. Als Anhaltspunkt für den Preis: Gerichte vergüten nach JVEG 93 € je Stunde einschließlich Reise- und Wartezeit, private Aufträge werden frei vereinbart. Den Betrag für einen konkreten Einsatz zeigt der JVEG-Rechner für Dolmetscher.

Nur Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der Stelle, bei der der Termin stattfindet. Rechtsgrundlagen: PStV, BeurkG, GVG, VwVfG, AsylG, BGB, JVEG; Praxisangaben sind als solche gekennzeichnet. Stand September 2026.