Arbeitnehmerüberlassung
temporary agency work für die Überlassung eigener Arbeitnehmer an einen anderen Betrieb; das Gesetz heißt englisch Act on the Provision of Temporary Workers. Sie ist erlaubnispflichtig und zeitlich begrenzt. Im Zweifel entscheidet, ob überlassen oder ein Werk geschuldet wird.
Das Gesetz definiert die Überlassung über zwei Merkmale: Der Arbeitnehmer ist in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert und unterliegt dessen Weisungen. Damit entscheidet die gelebte Praxis, nicht die Vertragsbezeichnung. Der Vertrag muss die Überlassung zudem vor dem Einsatz ausdrücklich als solche benennen; fehlt die Erlaubnis oder diese Offenlegung, kann ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher entstehen. Derselbe Leiharbeitnehmer darf demselben Entleiher höchstens achtzehn aufeinanderfolgende Monate überlassen werden, und nach neun Monaten greift der Grundsatz gleicher Bezahlung.
Maßgeblich sind Eingliederung und Weisungsbindung, eine Bezeichnung als Werkvertrag schützt nicht.
Der Vertrag muss die Überlassung vor dem Einsatz ausdrücklich als solche benennen, sonst liegt verdeckte Überlassung vor.
Die Höchstdauer ist arbeitnehmerbezogen und nicht arbeitsplatzbezogen, ein Austausch der Person setzt die Frist neu in Gang.
Bei Überschreitung entsteht ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher, dem der Leiharbeitnehmer binnen eines Monats widersprechen kann.
Setzt ein Unternehmen Personal eines Dienstleisters im eigenen Betrieb und nach eigenen Weisungen ein, liegt regelmäßig Überlassung vor. Steht outsourcing, prüft niemand die Erlaubnis. Für eine Projektbeschreibung nachrangig; bei einer Kontrolle steht ein Arbeitsverhältnis im Raum.
Arbeitnehmerüberlassung wirkt für eine Maschine wie eine Personalvermittlung, weshalb sie staff leasing oder employee leasing liefert. Beide Fassungen verdecken, dass es sich um eine erlaubnispflichtige und zeitlich begrenzte Konstruktion handelt. Wo Verleiher und Entleiher benannt sind, klärt es sich; in einer Leistungsbeschreibung bleibt die Erlaubnispflicht unsichtbar.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.