gesundheitsbezogene Angabe
health claim für jede Aussage, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel und der Gesundheit herstellt; sie ist nur zulässig, wenn sie zugelassen ist. Davon zu trennen ist der nutrition claim, die nährwertbezogene Angabe. Im Zweifel entscheidet, ob die Aussage auf die Gesundheit oder auf den Nährwert zielt.
Die beiden Angabetypen unterliegen verschiedenen Regimen. Nährwertbezogene Angaben wie ein Hinweis auf einen geringen Fettgehalt sind zulässig, wenn sie in einer Liste stehen und deren Bedingungen erfüllt sind. Gesundheitsbezogene Angaben dagegen bedürfen einer Zulassung nach wissenschaftlicher Bewertung; was nicht zugelassen ist, darf nicht verwendet werden. Krankheitsbezogene Aussagen sind für Lebensmittel grundsätzlich untersagt und bleiben Arzneimitteln vorbehalten.
Nährwertbezogene und gesundheitsbezogene Angaben folgen verschiedenen Regimen.
Gesundheitsbezogene Angaben bedürfen einer Zulassung, nicht zugelassene dürfen nicht verwendet werden.
Krankheitsbezogene Aussagen sind für Lebensmittel grundsätzlich untersagt.
Auch bildliche Darstellungen und Symbole können Angaben in diesem Sinne sein.
Wirbt ein Hersteller mit einer Wirkung auf die Gesundheit, entscheidet die Zulassung über die Zulässigkeit. Steht nur claim, bleibt offen, welchem Regime die Aussage unterliegt. Für einen Werbeentwurf nachrangig; bei einer Abmahnung ist die Aussage nicht haltbar.
Health-Claim gibt eine Maschine unverändert wieder, weil der Ausdruck aus dem Englischen stammt; der Fehler entsteht bei der deutschen Nachbarschaft. Nährwertbezogene Angabe wird ebenfalls zu health claim, obwohl sie einem anderen Regime folgt und keiner Zulassung bedarf. In einer Werbeprüfung wird dann der falsche Maßstab angelegt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.