Anmeldung zur Tabelle
lodging a claim in the insolvency table für die förmliche Geltendmachung einer Forderung im Insolvenzverfahren. Table registration klingt wörtlich und trifft nichts. Im Zweifel entscheidet, ob die Aufnahme in das Verzeichnis der anerkannten Forderungen gemeint ist.
Die Anmeldung zur Tabelle ist die förmliche Geltendmachung einer Forderung eines Insolvenzgläubigers gegenüber dem Insolvenzverwalter, die zur Aufnahme in die Insolvenztabelle führt, ein Verzeichnis der geltend gemachten Ansprüche. Nur angemeldete Forderungen können später bei der Verteilung berücksichtigt werden, geregelt in den Paragraphen 174 folgende InsO. Im Englischen ist lodging a claim in the insolvency table die genaueste Wiedergabe, filing of the claim die kürzere Praxisfügung. Wörtlich als table registration oder table entry trifft es keinen Rechtsbegriff und lässt den Verfahrenszweck verschwinden.
Wörtlich als table registration oder table entry ist es kein englischer Begriff, lodging a claim verwenden.
Die Anmeldung erfolgt beim Insolvenzverwalter, nicht bei Gericht direkt.
Nur angemeldete Forderungen werden bei der Verteilung berücksichtigt, die Anmeldung ist keine bloße Formalie.
Insolvenztabelle ist insolvency table, das Verzeichnis, in dem die geprüften Forderungen geführt werden.
Meldet ein Gläubiger seine offene Forderung im Insolvenzverfahren an, trägt die Wortwahl die Aufnahme in das Verzeichnis. Wörtlich übersetzt entsteht ein Ausdruck ohne Rechtssinn. Beiläufig mag filing of the claim reichen; sobald der Bezug auf die Insolvenztabelle gemeint ist, gehört lodging a claim in the insolvency table hin.
Zusammengesetzt landet Anmeldung zur Tabelle maschinell gern bei table registration oder registration at the table, Fügungen ohne festen englischen Sinn. Der Praxisbegriff lodging a claim, unter dem das Verfahren im internationalen Verkehr firmiert, bleibt ungenutzt. Beiläufig mag registration durchgehen; in einer Forderungsanmeldung trägt lodging a claim in the insolvency table den Vorgang.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.