Konzessionsabgabe
concession levy für das Entgelt, das der Netzbetreiber der Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Wege zahlt. Es ist keine Steuer, erscheint aber als Bestandteil des Strompreises. Im Zweifel entscheidet, ob eine Abgabe an die Gemeinde oder eine Steuer gemeint ist.
Grundlage ist der Konzessionsvertrag zwischen Gemeinde und Netzbetreiber, mit dem die Gemeinde die Nutzung ihrer Wege einräumt. Die Abgabe ist damit ein privatrechtliches Nutzungsentgelt und keine Steuer, auch wenn sie auf der Stromrechnung neben Steuern und Umlagen erscheint. Die Konzessionsverträge sind befristet und regelmäßig neu auszuschreiben, was für Kommunen und Netzbetreiber wiederkehrend Verfahren auslöst. Die Höhe richtet sich nach einer Verordnung und nach der Gemeindegröße.
Die Abgabe ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt und keine Steuer, obwohl sie neben Steuern erscheint.
Grundlage ist der Konzessionsvertrag, der befristet ist und neu auszuschreiben ist.
Concession fee kommt vor, die Höhe folgt einer Verordnung und nicht einer freien Vereinbarung.
Die EEG-Umlage ist etwas anderes und seit Mitte 2022 abgeschafft.
Prüft ein Lieferant die Bestandteile des Strompreises, ist die Zuordnung für die Weitergabe entscheidend. Steht concession tax, ordnet ein ausländischer Berater sie den Steuern zu. Für eine Preisübersicht nachrangig; bei der steuerlichen Behandlung führt es zur falschen Einordnung.
Konzessionsabgabe wirkt für eine Maschine wie eine Abgabe im steuerlichen Sinn, weshalb sie concession tax oder franchise fee liefert. Die erste Fassung verschiebt ein privatrechtliches Nutzungsentgelt ins Steuerrecht. Wo der Konzessionsvertrag genannt ist, klärt es sich; in einer Preisaufstellung steht der Posten unter Steuern.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.