Lebensmittelinformation
food information nach der Verordnung für alle Angaben zu einem Lebensmittel gegenüber dem Verbraucher; der Begriff reicht weiter als das Etikett. Auch die Darstellung im Fernabsatz ist erfasst. Im Zweifel entscheidet, ob die Angabe den Verbraucher erreicht.
Der Begriff ist bewusst weit gefasst und beschränkt sich nicht auf die Verpackung. Erfasst sind auch Werbung, Begleitmaterial und die Darstellung im Onlinehandel, wo die Pflichtangaben bereits vor Abgabe der Vertragserklärung verfügbar sein müssen. Für jede dieser Formen gilt das Irreführungsverbot: Angaben dürfen dem Lebensmittel keine Eigenschaften zuschreiben, die es nicht hat. Verantwortlich ist der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen das Erzeugnis vermarktet wird.
Der Begriff erfasst mehr als das Etikett, auch Werbung und Onlinedarstellung gehören dazu.
Im Fernabsatz müssen die Pflichtangaben vor Abgabe der Vertragserklärung verfügbar sein.
Verantwortlich ist der Unternehmer, unter dessen Namen das Erzeugnis vermarktet wird.
Labelling bezeichnet nur die Kennzeichnung und ist enger als food information.
Übersetzt ein Hersteller sein Etikett für den deutschen Markt, ist damit die Pflicht nicht erfüllt. Steht nur labelling, bleibt der Onlineshop außer Betracht. Für eine Verpackungsfreigabe nachrangig; im Fernabsatz fehlen dann Pflichtangaben.
Lebensmittelinformation trifft eine Maschine mit food information, was der Verordnung entspricht; der Fehler entsteht bei der Verengung. Wird der Begriff als labelling wiedergegeben, schrumpft er auf die Verpackung, während Werbung und Onlinehandel erfasst bleiben. Wo der Fernabsatz genannt ist, klärt es sich; in einer Freigabeprüfung fehlt ein Vertriebsweg.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.