Insiderinformation
inside information nach der Marktmissbrauchsverordnung, deren Sprachfassungen gleichrangig verbindlich sind. Maßstab ist, ob ein verständiger Anleger die Information für seine Anlageentscheidung nutzen würde. Im Zweifel entscheidet, ob die Information präzise, nicht öffentlich und kurserheblich ist.
Die Verordnung definiert den Begriff über drei Merkmale: Präzision, fehlende Öffentlichkeit und Eignung zur erheblichen Kursbeeinflussung. Für das letzte Merkmal gilt der Maßstab des verständigen Anlegers, der die Information wahrscheinlich als Teil der Grundlage seiner Anlageentscheidung nutzen würde. Wichtig für zeitlich gestreckte Vorgänge: Auch ein Zwischenschritt ist eine Insiderinformation, wenn er für sich genommen die Merkmale erfüllt. Confidential information trifft nicht, denn es beschreibt die Vertraulichkeit, nicht die Kursrelevanz.
Confidential information beschreibt die Vertraulichkeit, nicht die Kurserheblichkeit, und ist keine Entsprechung.
Maßstab ist der verständige Anleger, nicht die tatsächliche Kursbewegung nach der Veröffentlichung.
Auch ein Zwischenschritt in einem gestreckten Vorgang kann für sich genommen Insiderinformation sein.
Material non-public information ist der amerikanische Begriff und folgt anderen Kriterien.
Erfährt ein Vorstand von einer geplanten Übernahme, gelten für ihn ab diesem Moment Handelsverbote. Steht confidential information, prüft der Berater die Geheimhaltung statt der Kursrelevanz. Für eine interne Notiz nachrangig; bei der Frage nach dem Handelsverbot entscheidet die Einordnung.
Insiderinformation trifft eine Maschine oft mit insider information, was im Englischen aber die Kenntnis des Insiders betont statt die Eigenschaft der Information. Die Verordnung sagt inside information, ohne r. Wo der Artikel zitiert wird, fällt es auf; in einer Richtlinie für Mitarbeiter steht durchgängig der falsche Begriff.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.