Ad-hoc-Publizität

ad hoc disclosure
Substantiv · Juristisch

ad hoc disclosure nach dem Sprachgebrauch der Aufsicht, in der Verordnung public disclosure of inside information. Seit Mitte 2026 lösen Zwischenschritte in gestreckten Vorgängen keine Veröffentlichungspflicht mehr aus. Im Zweifel entscheidet, ob ein Zwischenschritt oder das Endereignis vorliegt.

ad hoc disclosure
die Pflicht des Emittenten, ihn unmittelbar betreffende Insiderinformationen so bald wie möglich zu veröffentlichen, so die Bezeichnung der Aufsicht.
public disclosure of inside information
dieselbe Pflicht im Wortlaut der Verordnung.
Mehr dazu
Warum

Die Pflicht trifft nicht nur Emittenten geregelter Märkte, sondern auch solche in multilateralen und organisierten Handelssystemen bis hin zu den Freiverkehrssegmenten. Veröffentlicht wird so bald wie möglich, europaweit und auf der eigenen Website, wo die Mitteilung mindestens fünf Jahre vorzuhalten ist. Eine grundlegende Änderung gilt seit Juni 2026: Zwischenschritte in zeitlich gestreckten Vorgängen sind nicht mehr veröffentlichungspflichtig, bleiben aber Insiderinformation mit allen Handelsverboten.

Typische Fehler

Seit Juni 2026 lösen Zwischenschritte keine Veröffentlichungspflicht mehr aus, sie bleiben aber Insiderinformation.

Die Mitteilung ist mindestens fünf Jahre auf der Website vorzuhalten.

Die Pflicht gilt auch außerhalb geregelter Märkte, etwa in den Freiverkehrssegmenten.

Die Veröffentlichung darf nicht mit der Vermarktung der eigenen Tätigkeit verbunden werden.

Beispiele
eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichen to make an ad hoc disclosure
unverzügliche Veröffentlichung disclosure as soon as possible
Vorhaltung auf der Website posting on the website
nationales Speichermedium officially appointed mechanism
Emittent issuer
Worauf es ankommt

Veröffentlicht ein Emittent eine Mitteilung zweisprachig, muss die englische Fassung die Terminologie der Verordnung treffen. Steht press release, verliert der Text seinen Pflichtcharakter und wird als Marketing gelesen. Für eine interne Abstimmung nachrangig; gegenüber der Aufsicht zählt die Einordnung.

Was die Maschine übersieht

Für die Ad-hoc-Publizität liefert eine Maschine press release oder ad hoc announcement und macht damit aus einer gesetzlichen Pflichtmitteilung eine freiwillige Bekanntgabe. Dass die Verordnung Inhalt, Frist und Aufbewahrung vorschreibt, verschwindet. Wo der Artikel genannt ist, klärt es sich; in einer Mitteilung selbst wirkt sie wie Öffentlichkeitsarbeit.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.