Gesellschafterversammlung
Nimm junta general, wenn die Gesellschafterversammlung als Organ gemeint ist, das beschließt, so wie das spanische Gesetz es für alle Kapitalgesellschaften nennt; junta de socios, wenn betont werden soll, dass es um eine Gesellschaft mit Gesellschaftern und nicht mit Aktionären geht. Im Zweifel entscheidet, ob der Text zugleich von einer Aktiengesellschaft handelt.
Die Gesellschafter einer GmbH fassen ihre Beschlüsse nach Paragraph 48 des GmbH-Gesetzes in Versammlungen. Dasselbe gilt in Spanien für die junta general: nach Artikel 159 des Kapitalgesellschaftsgesetzes entscheiden dort die socios mit der gesetzlichen oder satzungsmäßigen Mehrheit, und die Beschlüsse binden auch die Abwesenden und Überstimmten. Der Beschluss heißt acuerdo, die Niederschrift acta. Auf zwei Wörter kommt es an. Die Mitglieder einer GmbH sind socios; accionistas hat nur die Aktiengesellschaft. Und das Organ heißt in Spanien junta, während asamblea dort bei Genossenschaften und bei den Anleihegläubigern vorkommt und in Lateinamerika auch für Kapitalgesellschaften steht. Die Vollversammlung, bei der alle erschienen und einverstanden sind, hat einen eigenen Namen, junta universal.
Accionistas sind Aktionäre; die Gesellschafter einer GmbH sind socios.
Asamblea de socios klingt lateinamerikanisch; in Spanien ist asamblea das Wort für Genossenschaften, Vereine und Anleihegläubiger.
Der Beschluss ist acuerdo, nicht resolución oder decisión; die Niederschrift ist acta, nicht protocolo.
Die Einberufung ist convocatoria; invitación wäre die Einladung zu einem Essen.
Am Anfang jeder Kapitalerhöhung und jedes Geschäftsführerwechsels steht ein Beschluss der Gesellschafter, und die Niederschrift geht übersetzt an Banken, Register und ausländische Töchter. Eine spanische Tochtergesellschaft, deren Alleingesellschafterin die deutsche GmbH ist, muss solche Beschlüsse im eigenen Register nachweisen. Steht in der Übersetzung ein Aktionärstreffen, passt das Papier nicht zur Rechtsform, und der Registerführer verlangt Aufklärung. Steht dort ein Wort aus dem Vereinsrecht, bezweifelt er, dass ein Organ gehandelt hat.
Aktionäre hat die GmbH nicht, und doch macht die maschinelle Übersetzung aus „Gesellschafterversammlung“ häufig eine reunión de accionistas oder asamblea de accionistas. Zwei Fehler in drei Wörtern: die Mitglieder sind socios, und das beschließende Organ heißt in Spanien junta. Eine reunión ist zudem irgendein Treffen, kein Organ mit bindender Entscheidung. Im Text ist damit aus der GmbH eine Aktiengesellschaft geworden, und mit jedem weiteren Satz über Anteile und Stimmrechte verfestigt sich der Irrtum.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.