absolutes Schutzhindernis
absolute ground for refusal für das Eintragungshindernis, das das Amt von sich aus prüft; ground for refusal genügt, wo die Stufe aus dem Zusammenhang folgt. Relative Hindernisse macht erst ein Widerspruch geltend. Im Zweifel entscheidet, ob das Amt oder ein älteres Recht der Eintragung entgegensteht.
Absolute Schutzhindernisse stehen der Eintragung aus sich heraus entgegen: fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben, Täuschungsgefahr, geregelt in § 8 des Markengesetzes und Artikel 7 der Unionsmarkenverordnung. Das Amt prüft sie von sich aus, beim DPMA nach § 37. Relative Schutzhindernisse sind dagegen ältere Rechte Dritter; sie prüft kein Amt von Amts wegen, sie gehören ins Widerspruchsverfahren. Die englische Zweiteilung absolute grounds und relative grounds for refusal trägt genau diese Arbeitsteilung, und wer sie verwischt, verschiebt die Zuständigkeit zwischen Amt und Widersprechendem.
absolute protection obstacle ist Wort für Wort gebaut; die Verordnung sagt absolute grounds for refusal.
Ein einzelnes Hindernis ist a ground for refusal; die Verordnung zählt die grounds im Plural auf.
Absolut und relativ nicht verwischen: relative Hindernisse prüft kein Amt von sich aus, sie tragen den Widerspruch.
refusal ist die Zurückweisung der Anmeldung; nach der Eintragung heißt der Angriff wegen derselben Mängel invalidity.
Der Prüfbescheid beanstandet fehlende Unterscheidungskraft, und die Anmelderin vermutet einen Konkurrenten dahinter. Steht die Stufe nicht sauber im Text, bleibt unklar, dass das Amt von sich aus prüft und kein Dritter angreift. Für die Erstinformation nachrangig; in der Erwiderungsstrategie führt die Verwechslung in die falsche Richtung.
Beim absoluten Schutzhindernis baut eine Maschine absolute protection obstacle oder obstacle to protection, Wortmaterial ohne Gegenstück in Verordnung und Amtspraxis. Dass dahinter die Prüfung von Amts wegen nach § 37 steht, während relative Hindernisse dem Widerspruch vorbehalten sind, geht verloren. Der Bescheid liest sich dann wie der Angriff eines Dritten.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.