Rechtsgrund

legal ground / legal basis
Substantiv · Juristisch

legal ground oder legal basis, wenn die rechtliche Grundlage für einen Vermögensvorgang gemeint ist. Nicht mit motive verwechseln, das ist der Beweggrund. Im Zweifel entscheidet, ob die rechtliche Rechtfertigung für Erwerb oder Behaltendürfen gemeint ist.

legal ground / causa
die rechtliche Grundlage für einen Erwerb oder ein Behalten, ohne die ein Vermögensvorgang ungerechtfertigt ist.
legal basis
die geläufige Fügung, die die rechtliche Rechtfertigung eines Anspruchs oder eines Vorgangs benennt.
Mehr dazu
Warum

Der Rechtsgrund ist die rechtliche Grundlage, aufgrund derer jemand einen Vermögensvorteil erlangt und behalten darf, im Bereicherungsrecht das entscheidende Prüfelement. Ohne Rechtsgrund ist die Bereicherung ungerechtfertigt und muss herausgegeben werden. Im Englischen ist legal ground die neutrale, causa der lateinische Fachbegriff, legal basis die geläufige Alternative. Der Rechtsgrund ist scharf vom Motiv zu trennen, denn das Motiv ist der Beweggrund, der den Rechtsvorgang ausgelöst hat, nicht seine rechtliche Grundlage. Wer beide gleichsetzt, verwechselt die tragende Rechtfertigung mit der psychischen Ursache.

Typische Fehler

Rechtsgrund ist legal ground oder causa, nicht motive, das eine ist die Rechtfertigung, das andere der Beweggrund.

Fehlt der Rechtsgrund, spricht man von sine causa, das ist die klassische Fallgruppe der Kondiktion.

Legal basis passt auch für die Rechtsgrundlage einer Norm, im Bereicherungsrecht meint es aber die causa.

Ein Rechtsgrund kann später wegfallen, dann greift die condictio ob causam finitam.

Beispiele
ohne Rechtsgrund without legal ground
der Rechtsgrund fehlt the legal ground is missing
Wegfall des Rechtsgrundes falling away of the legal ground
Rechtsgrund und Motiv legal ground and motive
Rechtsgrund für die Leistung legal ground for the performance
Worauf es ankommt

Fragt ein Anwalt, ob der Empfänger einer Zahlung sie behalten darf, trägt die Wortwahl den Rechtsgrund. Steht motive, wandert die Prüfung zum Beweggrund. Grob mag legal basis reichen; sobald die Rechtfertigung des Erwerbs gemeint ist, gehört legal ground oder causa hin.

Was die Maschine übersieht

Rechtsgrund wird maschinell gern zu legal reason oder motive, was den Rechtsbegriff verfehlt. Reason klingt nach Grund im Sinne einer Begründung, motive nach Beweggrund, gemeint ist die rechtliche Rechtfertigung. Wo der Kontext das klärt, mag es durchgehen; in einer bereicherungsrechtlichen Prüfung trägt legal ground oder causa den Rechtsgrund.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.