Rechtsgrund
legal ground oder legal basis, wenn die rechtliche Grundlage für einen Vermögensvorgang gemeint ist. Nicht mit motive verwechseln, das ist der Beweggrund. Im Zweifel entscheidet, ob die rechtliche Rechtfertigung für Erwerb oder Behaltendürfen gemeint ist.
Der Rechtsgrund ist die rechtliche Grundlage, aufgrund derer jemand einen Vermögensvorteil erlangt und behalten darf, im Bereicherungsrecht das entscheidende Prüfelement. Ohne Rechtsgrund ist die Bereicherung ungerechtfertigt und muss herausgegeben werden. Im Englischen ist legal ground die neutrale, causa der lateinische Fachbegriff, legal basis die geläufige Alternative. Der Rechtsgrund ist scharf vom Motiv zu trennen, denn das Motiv ist der Beweggrund, der den Rechtsvorgang ausgelöst hat, nicht seine rechtliche Grundlage. Wer beide gleichsetzt, verwechselt die tragende Rechtfertigung mit der psychischen Ursache.
Rechtsgrund ist legal ground oder causa, nicht motive, das eine ist die Rechtfertigung, das andere der Beweggrund.
Fehlt der Rechtsgrund, spricht man von sine causa, das ist die klassische Fallgruppe der Kondiktion.
Legal basis passt auch für die Rechtsgrundlage einer Norm, im Bereicherungsrecht meint es aber die causa.
Ein Rechtsgrund kann später wegfallen, dann greift die condictio ob causam finitam.
Fragt ein Anwalt, ob der Empfänger einer Zahlung sie behalten darf, trägt die Wortwahl den Rechtsgrund. Steht motive, wandert die Prüfung zum Beweggrund. Grob mag legal basis reichen; sobald die Rechtfertigung des Erwerbs gemeint ist, gehört legal ground oder causa hin.
Rechtsgrund wird maschinell gern zu legal reason oder motive, was den Rechtsbegriff verfehlt. Reason klingt nach Grund im Sinne einer Begründung, motive nach Beweggrund, gemeint ist die rechtliche Rechtfertigung. Wo der Kontext das klärt, mag es durchgehen; in einer bereicherungsrechtlichen Prüfung trägt legal ground oder causa den Rechtsgrund.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.