Abstammung
Nimm parentage im Familienrecht; descent ist die Abstammungslinie in Genealogie und Staatsangehörigkeitsrecht, filiation der Terminus der vergleichenden Literatur. Im Zweifel entscheidet, ob das rechtliche Eltern-Kind-Verhältnis gemeint ist.
Das Abstammungsrecht der §§ 1591 ff. BGB regelt, wer rechtlich Mutter und Vater ist: Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat, Vater kraft Ehe, Anerkennung oder gerichtlicher Feststellung. Der englische Rechtsbegriff dafür ist parentage, das Wort der declaration of parentage und der Statusverfahren. descent meint die Herkunftslinie über Generationen, zu Hause in Genealogie und Staatsangehörigkeitsrecht, citizenship by descent; filiation gehört der rechtsvergleichenden Literatur. Wer descent in den Familienrechtstext setzt, schickt den Leser zur Ahnentafel statt zum Elternstatus.
of German descent heißt deutschstämmig; im Familienrechtstext führt descent den Leser zur Herkunftslinie statt zum Elternstatus.
ancestry ist Ahnenforschung, kein Statusrecht.
Die Abstammungsurkunde gibt es seit 2009 nicht mehr; heutige Nachweise laufen über den beglaubigten Registerausdruck, certified extract from the register of births.
Ein Abstammungsgutachten im Verfahren, ein Antrag auf Klärung der leiblichen Abstammung: Gemeint ist der rechtliche Elternstatus, also parentage. descent würde denselben Satz in die Familienforschung verschieben; im Passrecht wiederum ist descent genau richtig, citizenship by descent.
Descent liegt der Maschine näher als parentage: Der Statusstreit um rechtliche Elternschaft klingt automatisch übersetzt nach Ahnentafel und Passrecht, und das Wort der englischen Familienverfahren fällt unter den Tisch.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.