Betreuungsverfügung
custodianship directive für die Erklärung, mit der jemand für den Betreuungsfall den Betreuer und Wünsche zur Führung vorschlägt; sie verhindert die Betreuung nicht, sondern gestaltet sie. Die deutsche Bezeichnung sollte mitgeführt werden. Im Zweifel entscheidet, ob die Betreuung vermieden oder gelenkt werden soll.
Das Instrument wird ständig mit seinen Nachbarn verwechselt, dabei ist die Arbeitsteilung klar: Die Vorsorgevollmacht vermeidet die Betreuung, indem sie einen Bevollmächtigten einsetzt; die Patientenverfügung regelt medizinische Behandlungen; die Betreuungsverfügung greift erst, wenn das Gericht doch einen Betreuer bestellt, und lenkt dann die Auswahl und die Führung. Das Gericht ermittelt vor der Bestellung, ob eine solche Verfügung vorliegt, und der benannten Person kommt erhebliches Gewicht zu. Eine eingeführte englische Entsprechung fehlt, die deutsche Bezeichnung gehört in Klammern mitgeführt.
Die Verfügung verhindert die Betreuung nicht, sie lenkt Auswahl und Führung.
Die Vorsorgevollmacht vermeidet die Betreuung, die Patientenverfügung regelt Behandlungen.
Das Gericht ermittelt vor der Bestellung, ob eine Verfügung vorliegt.
Care directive und support decree sind Wortschöpfungen ohne Rückhalt.
Möchte jemand den künftigen Betreuer selbst bestimmen, ist dies das richtige Papier. Steht advance directive dafür, verschmilzt es mit der Patientenverfügung. Für einen Vorsorgeordner nachrangig; das Gericht erfährt nie, wen die Person wollte.
Betreuungsverfügung zerlegt eine Maschine zu care decree oder support order; beides klingt nach gerichtlicher Anordnung statt privater Vorsorge. Dass hier jemand den eigenen künftigen Betreuer vorschlägt, trägt keine Fassung. Ein Gericht bestellt dann am erklärten Willen vorbei.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.