rechtliche Betreuung
legal custodianship für die gerichtlich angeordnete Vertretung Volljähriger in bestimmten Aufgabenbereichen; international geläufig ist adult guardianship, care verfehlt das Institut völlig. Die Betreuung ist keine Entmündigung, die Geschäftsfähigkeit bleibt grundsätzlich unberührt. Im Zweifel entscheidet, ob rechtliche Vertretung oder tatsächliche Pflege gemeint ist.
Zwei Missverständnisse prägen die Übersetzungspraxis. Erstens die Pflege-Falle: Betreuung klingt nach Fürsorge, gemeint ist aber gesetzliche Vertretung in Rechtsangelegenheiten; der Betreuer wäscht nicht, er erklärt. Zweitens die Entmündigungs-Falle: Die frühere Entmündigung ist seit Jahrzehnten abgeschafft, die Betreuung lässt die Geschäftsfähigkeit grundsätzlich unberührt und ist auf das Erforderliche beschränkt. Die Reform hat den Maßstab verschoben: Der Betreuer folgt den Wünschen des Betreuten, nicht mehr einem von außen bestimmten Wohl; die Grenze liegt erst bei erheblicher Gefahr für Person oder Vermögen.
Betreuung ist gesetzliche Vertretung, nicht Pflege oder Fürsorge.
Die Entmündigung ist abgeschafft, die Geschäftsfähigkeit bleibt grundsätzlich unberührt.
Maßgeblich sind die Wünsche des Betreuten, nicht ein von außen bestimmtes Wohl.
Care und caregiver verfehlen das Institut, es geht um Rechtsfürsorge.
Bestellt das Gericht einen Betreuer, entsteht Vertretungsmacht für umgrenzte Aufgabenbereiche. Steht care oder caregiver, wird aus dem Vertreter eine Pflegekraft. Für einen Ratgeber nachrangig; im Bescheid verkennt der Empfänger, wer für ihn erklären darf.
Die rechtliche Betreuung wird maschinell zu legal care oder legal support; beides klingt nach Pflegedienst mit Anwaltszulassung. Dass ein gerichtlich bestellter Vertreter in umgrenzten Aufgabenbereichen handelt, trägt keine Fassung. Ein Angehöriger sucht dann eine Pflegeleistung, wo eine Vertretungsbefugnis gemeint ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.