Patientenverfügung

advance healthcare directive / living will
Substantiv · Juristisch

advance healthcare directive nach dem englischen Sprachgebrauch des Gesundheitsportals des Bundes, in der Praxis auch living will. Seit 2023 steht sie in Paragraph 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, vorher in Paragraph 1901a. Im Zweifel entscheidet, ob eine vorausverfügte Behandlungsentscheidung gemeint ist.

advance healthcare directive
die im Voraus getroffene schriftliche Festlegung, ob in bestimmte Untersuchungen oder Behandlungen eingewilligt wird, für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit.
living will
dieselbe Verfügung in der angloamerikanischen Praxis, dort die geläufigere Bezeichnung.
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Warum

Die Patientenverfügung legt im Voraus fest, welche Behandlungen im Fall der Einwilligungsunfähigkeit gewollt sind und welche nicht; sie bindet Ärzte und Vertreter unmittelbar. Das englische Gesundheitsportal des Bundes spricht von advance healthcare directive, in der angloamerikanischen Praxis heißt sie living will. Für Übersetzer wichtig ist die Umnummerierung: Seit dem 1. Januar 2023 steht die Vorschrift in Paragraph 1827, zuvor in Paragraph 1901a, inhaltlich unverändert. Ältere Verfügungen mit der alten Paragraphenangabe bleiben wirksam und müssen nicht geändert werden.

Typische Fehler

Die Vorschrift steht seit 2023 in Paragraph 1827, ältere Dokumente nennen Paragraph 1901a und bleiben trotzdem wirksam.

Living will ist die angloamerikanische Bezeichnung, advance healthcare directive die Fassung des Bundesportals.

Die Patientenverfügung bindet unmittelbar, sie ist kein bloßer Wunsch und keine Empfehlung an den Arzt.

Sie ist von der Vorsorgevollmacht zu trennen, die eine Person bevollmächtigt, statt eine Behandlung festzulegen.

Beispiele
eine Patientenverfügung errichten to make an advance healthcare directive
einwilligungsunfähig incapable of consenting
Behandlungswunsch treatment wish
mutmaßlicher Wille presumed will
Zentrales Vorsorgeregister Central Register of Precautionary Documents
Worauf es ankommt

Legt ein Angehöriger in einer ausländischen Klinik ein deutsches Dokument vor, muss dessen Bindungswirkung erkennbar sein. Steht patient decree oder patient order, sucht das Personal nach einer behördlichen Anordnung. Für ein Aufnahmegespräch mag es reichen; in einer Behandlungsentscheidung trägt erst die eingeführte Bezeichnung.

Was die Maschine übersieht

Weil das Kompositum aus Patient und Verfügung besteht, liefert eine Maschine patient decree oder patient order, was nach behördlicher Anordnung klingt. Dass es sich um eine bindende Vorausverfügung des Patienten selbst handelt, verschwindet. Wo die Einwilligungsunfähigkeit erwähnt ist, ordnet der Leser richtig ein; als Dokumenttitel führt es in die Irre.

Ähnliche Begriffe

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.