Rotlichtverstoß
running a red light für den Rotlichtverstoß, förmlich red light offence: Entscheidend ist die Sekundenschwelle; war die Ampel weniger als eine Sekunde rot, bleibt es beim einfachen Verstoß, darüber folgen deutlich höheres Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot. Im Zweifel entscheidet, ob einfacher oder qualifizierter Verstoß gemeint ist.
Der Rotlichtverstoß teilt sich nach einer Sekunde: Beim einfachen Verstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot, beim qualifizierten länger, und daran hängt der ganze Sanktionssprung von Bußgeld und einem Punkt zu deutlich höherem Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Gemessen wird ab dem Überfahren der Haltelinie, nachgewiesen meist durch zwei Fotos einer Induktionsschleifenanlage. Kommt eine Gefährdung oder ein Sachschaden hinzu, steigen die Sätze weiter. Englisch trägt running a red light den Vorgang, nicht die deutsche Sekundenschwelle.
Die Sekundenschwelle hat kein englisches Gegenstück; wer sie nicht erklärt, lässt den Sanktionssprung unerklärlich erscheinen.
Gemessen wird ab dem Überfahren der Haltelinie, nicht ab dem Erreichen der Kreuzungsmitte; das verschiebt die Bewertung erheblich.
Gelblicht ist kein Rotlichtverstoß, sondern eigenständig bewertet; wer beides zusammenfasst, verschärft den Vorwurf.
Kommt eine Gefährdung hinzu, steigen die Sätze; simple fine unterschätzt die möglichen Folgen.
Überfahren hat sie die Haltelinie bei umspringender Ampel, und die Anlage löst zweimal aus, was die Fahrerin aus Amsterdam für belanglos hält. Die zwei Fotos belegen die Dauer der Rotphase; liegt sie über einer Sekunde, wird aus dem Bußgeld ein Fahrverbot mit zwei Punkten.
Rotlichtverstoß gibt die Maschine als running a red light wieder und trifft den Vorgang, nicht die deutsche Bewertung. Die Dauer der Rotphase entscheidet über die Sanktionsstufe, und genau diese Schwelle kennt der Zieltext nicht. Unterschätzt wird ein Verstoß, der den Führerschein kosten kann.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.