Urkundenfälschung
forgery nach der amtlichen Fassung des § 267, ausgeschrieben forgery of documents; erfasst ist die unechte Urkunde. Die inhaltlich falsche echte Urkunde ist Falschbeurkundung, ein anderes Delikt. Im Zweifel entscheidet, ob der Aussteller oder der Inhalt nicht stimmt.
Die Urkundenfälschung nach § 267 betrifft die unechte Urkunde: hergestellt, verfälscht oder gebraucht wird ein Stück, dessen scheinbarer Aussteller nicht der wirkliche ist; die amtliche Fassung sagt forgery, ausgeschrieben forgery of documents. Davon trennt das deutsche Recht die Falschbeurkundung: Dort ist die Urkunde echt, aber ihr beurkundeter Inhalt falsch, und § 271 heißt amtlich causing wrong entries to be made in public records. Urkunde meint dabei die verkörperte Gedankenerklärung mit erkennbarem Aussteller und Beweisbestimmung, nicht jedes beliebige Dokument.
falsification vermengt Fälschung und Falschbeurkundung; die Trennung von Echtheit und Wahrheit geht verloren.
Die Falschbeurkundung im Amt nach § 271 heißt amtlich causing wrong entries to be made in public records; wer forgery schreibt, beschuldigt den falschen Vorgang.
counterfeiting gehört zu Geld, Wertzeichen und Markenware; Urkunden werden forged, nicht counterfeited.
Urkunde im Sinn des § 267 ist die verkörperte Gedankenerklärung mit erkennbarem Aussteller; document deckt auch bloße Schriftstücke ohne Beweisfunktion.
Unter dem Mietvertrag steht eine nachgemachte Unterschrift, daneben trägt ein echtes Register ein falsches Datum, und der ausländische Prozessvertreter soll beide Vorwürfe fassen. Steht zweimal forgery, verschmelzen zwei Delikte zu einem. Für die Sachverhaltsschilderung nachrangig; in der Anklageübersetzung führt die Verschmelzung zur falschen Norm.
Urkundenfälschung wird maschinell zu forgery, und das trägt, solange die Urkunde unecht ist. Sobald daneben eine echte Urkunde mit falschem Inhalt steht, liefert die Maschine wieder forgery und ebnet die deutsche Trennung von Fälschung und Falschbeurkundung ein. Aus zwei angeklagten Delikten wird im übersetzten Text ein einziges.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.