Vergabeverfahren
procurement procedure für das förmliche Verfahren, in dem ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag vergibt. Der Auftraggeber heißt in der europäischen Terminologie contracting authority, das Unternehmen economic operator. Im Zweifel entscheidet, ob ein förmliches Vergabeverfahren oder eine freie Beschaffung gemeint ist.
Oberhalb der Schwellenwerte ist die Vergabe an ein förmliches Verfahren gebunden, das den Grundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit folgt. Die europäische Terminologie ist verbindlich, weil alle Sprachfassungen der Richtlinie gleichrangig sind: Der Auftraggeber heißt contracting authority, das teilnehmende Unternehmen economic operator. Tendering process beschreibt den Vorgang, trifft aber den Rechtsbegriff nicht; procurement allein bezeichnet die Beschaffung als solche, auch außerhalb förmlicher Verfahren.
Contracting authority ist der öffentliche Auftraggeber, contractor dagegen der Auftragnehmer, beide nicht vertauschen.
Economic operator ist der Oberbegriff für teilnehmende Unternehmen, Bewerber und Bieter sind Unterfälle.
Tendering process beschreibt den Ablauf, procurement procedure ist der Begriff der Richtlinie.
Unterhalb der Schwellenwerte gilt nationales Haushaltsvergaberecht mit eigenen Regeln.
Nimmt ein ausländisches Unternehmen an einer öffentlichen Vergabe teil, muss es die Verfahrensart erkennen, um Fristen und Formen zu wahren. Steht nur tender, bleibt offen, ob ein förmliches Verfahren läuft. Für eine Marktbeobachtung nachrangig; bei der Angebotsabgabe hängen daran Ausschlussgründe.
Vergabeverfahren trifft eine Maschine mit tender process oder bidding procedure, ohne die Fassung der Richtlinie zu treffen. Damit verschwindet, dass es sich um ein rechtlich gebundenes Verfahren mit eigenen Grundsätzen handelt. Wo die Verfahrensart genannt ist, klärt es sich; in einer Bekanntmachung bleibt der rechtliche Rahmen offen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.