Nachprüfungsverfahren
review procedure für den Primärrechtsschutz vor der Vergabekammer, die binnen fünf Wochen entscheidet. Seit der Reform von 2026 hat die Beschwerde gegen eine ablehnende Entscheidung keine aufschiebende Wirkung mehr. Im Zweifel entscheidet, ob die Vergabekammer oder das Oberlandesgericht befasst ist.
Der Rechtsschutz ist zweistufig: zunächst der Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die binnen fünf Wochen entscheidet, danach die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht. Grundlage ist das subjektive Recht der Unternehmen auf Einhaltung der Vergabevorschriften. Eine Änderung von 2026 ist praktisch einschneidend: Lehnt die Vergabekammer den Antrag ab, hat die sofortige Beschwerde keine aufschiebende Wirkung mehr, der Auftraggeber kann also sofort zuschlagen. Ältere Darstellungen gehen noch vom Gegenteil aus.
Seit 2026 hat die sofortige Beschwerde keine aufschiebende Wirkung mehr, wenn die Vergabekammer den Antrag abgelehnt hat.
Die Vergabekammer ist eine Behörde, kein Gericht, erst das Oberlandesgericht entscheidet gerichtlich.
Appeal trifft die sofortige Beschwerde nicht genau, gemeint ist ein besonderer Rechtsbehelf im Vergaberecht.
Der Nachprüfungsantrag setzt eine vorherige Rüge gegenüber dem Auftraggeber voraus.
Will ein unterlegener Bieter die Vergabe angreifen, entscheidet die Verfahrensstufe über den Zeitdruck. Steht nur appeal, unterschätzt der Berater, dass der Zuschlag nach einer ablehnenden Kammerentscheidung sofort erteilt werden darf. Für eine erste Einschätzung nachrangig; bei der Fristplanung entscheidet es über den Rechtsschutz.
Eine automatische Übersetzung gibt Nachprüfungsverfahren als appeal procedure oder objection procedure wieder und trifft weder Stufe noch Art des Rechtsbehelfs. Schwerer wiegt der alte Rechtsstand der Trainingsdaten: In Übersetzungskorpora steht bis heute, die sofortige Beschwerde habe aufschiebende Wirkung. Die Instanz klärt sich aus dem Zusammenhang, die überholte Rechtsfolge nicht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.