Berufung
Nimm recurso de apelación, wenn die Berufung als Rechtsmittel gemeint ist, das eingelegt, begründet und beschieden wird; apelación, wenn der Text das Rechtsmittel nach der ersten Nennung kürzer führt; segunda instancia, wenn die Berufung als Verfahrensstufe gemeint ist, etwa in der Wendung in der Berufung. Im Zweifel entscheidet, ob vom Rechtsmittel die Rede ist oder von der Instanz.
Berufung und recurso de apelación entsprechen sich im Kern: beide führen in eine zweite Instanz, die das Urteil in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft. Die Einzelheiten weichen ab. Die deutsche Berufungsfrist beträgt nach Paragraph 517 der Zivilprozessordnung einen Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils, die spanische nach Artikel 458 der Ley de Enjuiciamiento Civil zwanzig Tage. Unterhalb einer Wertgrenze ist die Berufung in beiden Ländern ausgeschlossen: in Deutschland muss der Wert der Beschwer inzwischen tausend Euro übersteigen, in Spanien sind nach Artikel 455 Urteile aus dem mündlichen Verfahren bis dreitausend Euro nicht anfechtbar. Das Wort Berufung ist im Deutschen zudem mehrdeutig. Es bezeichnet auch die Ernennung in ein Amt und die innere Bestimmung, und nichts davon ist eine apelación.
Casación ist die Revision, nicht die Berufung; sie prüft nur Rechtsfragen.
Revisión ist ein falscher Freund: in Spanien ist das die Wiederaufnahme rechtskräftiger Urteile, nicht die deutsche Revision.
Vocación und nombramiento sind die anderen Bedeutungen von Berufung, die innere Bestimmung und die Ernennung; in Lebensläufen und Berufungsurkunden kommen sie neben der prozessualen vor.
Berufungskläger und Berufungsbeklagter sind apelante und apelado, nicht demandante und demandado; die Parteirollen der ersten Instanz können vertauscht sein.
Verliert ein deutsches Unternehmen vor einem spanischen Gericht in erster Instanz, entscheidet die Geschäftsleitung in Deutschland binnen weniger Tage, ob sie weitermacht. Das Gutachten des spanischen Anwalts kommt übersetzt, und an zwei Angaben hängt alles: welches Rechtsmittel offensteht und wie lange. Steht dort die falsche Instanz oder eine nach deutschem Muster gedachte Frist, plant das Unternehmen mit einem Monat, wo zwanzig Tage gelten, und die Entscheidung fällt zu spät. Ein versäumtes Rechtsmittel lässt sich nicht nachholen.
Apelación trifft die automatische Übersetzung bei „Berufung“ meist, sobald ein Gericht im Satz steht; ohne diesen Halt wählt sie vocación oder nombramiento. Schwerer wiegt, was sie mit den Nachbarn macht. Die Revision gerät ihr zur revisión, und das ist in Spanien die Wiederaufnahme rechtskräftiger Urteile, ein ganz anderes Verfahren. In einem Gutachten stehen Berufung und Revision oft im selben Absatz, und der spanische Leser hält danach ein Rechtsmittel für erschöpft, das noch offensteht, oder plant eines, das es so nicht gibt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.