Widerspruch
Nimm recurso de alzada, wenn sich der Widerspruch gegen den Bescheid einer nachgeordneten Behörde richtet und die nächsthöhere entscheidet; recurso de reposición, wenn dieselbe Behörde noch einmal entscheidet; oposición, wenn ein Widerspruch außerhalb des Verwaltungsrechts gemeint ist, etwa gegen einen Mahnbescheid oder eine Markenanmeldung. Im Zweifel entscheidet, wer über den Widerspruch befindet.
Der Widerspruch des deutschen Verwaltungsrechts ist ein Vorverfahren: nach Paragraph 68 der Verwaltungsgerichtsordnung muss die Behörde ihren Bescheid noch einmal prüfen, bevor geklagt werden kann, und die Frist beträgt nach Paragraph 70 einen Monat. Das spanische Recht kennt zwei Rechtsbehelfe mit derselben Monatsfrist. Der recurso de alzada des Artikels 121 des Verfahrensgesetzes geht an die übergeordnete Behörde und ist Pflicht, wo der Verwaltungsweg noch nicht erschöpft ist. Der recurso de reposición des Artikels 123 ist freiwillig und richtet sich an die Behörde, die entschieden hat. In Deutschland entscheidet meist die nächsthöhere Behörde, wenn die Ausgangsbehörde nicht abhilft, was dem recurso de alzada am nächsten kommt. In mehreren Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren für viele Gebiete abgeschafft, sodass die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids den Ausschlag gibt.
Objeción und protesta sind keine Rechtsbehelfe; ein spanischer Leser erkennt darin weder Frist noch Verfahren.
Apelación ist das Rechtsmittel gegen Urteile; gegen Bescheide gibt es recursos administrativos.
Contradicción ist der logische Widerspruch zwischen zwei Aussagen.
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist ebenfalls ein recurso vor der Behörde, kein Gerichtsverfahren.
Ablehnende Bescheide der Rentenversicherung, der Familienkasse oder der Ausländerbehörde erreichen Spanier oft erst nach Wochen, und die Monatsfrist läuft ab Zugang. Der Betroffene fragt einen spanischen Anwalt, was er tun kann, und schickt ihm die Übersetzung der Rechtsbehelfsbelehrung. Ein Einwand oder Protest in der Übersetzung lässt den Anwalt ein formloses Schreiben für ausreichend halten. Der Name des Rechtsbehelfs aus seinem eigenen Recht sagt ihm dagegen sofort, dass ohne diesen Schritt der Weg zum Gericht versperrt ist.
Objeción ist die erste Wahl der Maschine für „Widerspruch“, daneben oposición und, wenn der Satz nach Logik klingt, contradicción. Eine objeción kann jeder jederzeit erheben, sie kostet nichts und bewirkt nichts. Der deutsche Widerspruch ist dagegen ein Rechtsbehelf mit Frist, Form und Folgen: er hemmt oft die Vollziehung, und ohne ihn ist die Klage unzulässig. In der maschinellen Fassung einer Rechtsbehelfsbelehrung steht danach, man könne binnen eines Monats eine objeción vorbringen, und der Leser versteht das als Einladung zur Stellungnahme.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.