rechtserhaltende Benutzung

genuine use
Substantiv · Juristisch

genuine use für die Benutzung, die den Bestand der Marke sichert; das Gesetz spricht von ernsthafter Benutzung, der Nachweis heißt proof of use. Ohne sie wird die Marke nach fünf Jahren angreifbar. Im Zweifel entscheidet, ob die Schonfrist abgelaufen ist.

genuine use
die ernsthafte Benutzung nach § 26 Markengesetz und Artikel 18 der Unionsmarkenverordnung, bezogen auf die eingetragenen Waren und Dienstleistungen.
proof of use
der Benutzungsnachweis, den der Gegner im Widerspruchs- oder Verfallsverfahren mit der Einrede nach § 43 erzwingt.
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Warum

Rechtserhaltende Benutzung ist der Praktikerbegriff für das, was § 26 des Markengesetzes und Artikel 18 der Unionsmarkenverordnung ernsthafte Benutzung nennen, englisch genuine use. Nach fünf Jahren ohne solche Benutzung wird die Marke angreifbar: Der Gegner kann im Widerspruchsverfahren die Einrede erheben oder den Verfall beantragen, und dann zählt nur, was sich als Benutzung für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen nachweisen lässt. Bei der Unionsmarke läuft die Schonfrist fünf Jahre ab Eintragung; im deutschen Recht kann ein Widerspruchsverfahren den Beginn verschieben.

Typische Fehler

right-preserving use und use maintaining rights sind wörtliche Konstruktionen; der Terminus lautet genuine use.

genuine heißt hier ernsthaft, nicht echt: gemeint ist wirtschaftlich sinnvolle Verwendung im Markt, nicht die Abgrenzung zur Fälschung.

Die Schonfrist der Unionsmarke läuft fünf Jahre ab Eintragung; im deutschen Recht kann ein Widerspruchsverfahren den Beginn verschieben, wer pauschal ab Anmeldung rechnet, liegt doppelt falsch.

die Marke benutzen heißt in diesem Zusammenhang to put the trade mark to genuine use, die Wendung der Verordnung, nicht to utilize the brand.

Beispiele
rechtserhaltende Benutzung nachweisen to prove genuine use
die Marke ernsthaft benutzen to put the trade mark to genuine use
Einrede der Nichtbenutzung plea of non-use
Benutzungsnachweis vorlegen to submit proof of use
ernsthafte Benutzung in der Union genuine use in the Union
Worauf es ankommt

Fünf Jahre nach der Eintragung meldet sich die Gegenseite mit der Einrede der Nichtbenutzung, und plötzlich zählt nur noch, was sich belegen lässt. Steht im Schriftsatz use of the brand, fehlt der Anschluss an die Nachweispraxis. Für eine Portfolioliste nachrangig; im Verfahren hängt die Verwertbarkeit der Belege an der richtigen Wendung.

Was die Maschine übersieht

Rechtserhaltende Benutzung übersetzt eine Maschine Wort für Wort zu right-preserving use oder use maintaining rights, Konstruktionen ohne Halt in der Registerpraxis. Der Terminus genuine use fällt nicht, und mit ihm fehlt die Brücke zu Artikel 18 und zur Nachweisführung. Die Einrede des Gegners trifft auf einen Vortrag ohne Vokabular.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.