Sondernutzungsrecht
exclusive use right für das Recht, einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums allein zu nutzen, ohne ihn zu besitzen. Eigentümer bleibt die Gemeinschaft, weshalb die Kostentragung gesondert geregelt sein muss. Im Zweifel entscheidet, ob Eigentum oder nur ein Nutzungsrecht besteht.
Typische Gegenstände sind Gartenflächen, Terrassen und Stellplätze. Der Berechtigte darf sie allein nutzen, ist aber nicht ihr Eigentümer; die Fläche bleibt gemeinschaftliches Eigentum, sodass sich die Kostentragung nicht von selbst versteht, sondern aus der Teilungserklärung ergibt. Seit der Reform von 2020 können solche Flächen auch echtes Sondereigentum sein, was die Zuordnung eindeutiger macht. Das Recht ist mit dem Wohnungseigentum verbunden und geht beim Verkauf auf den Erwerber über.
Der Berechtigte nutzt allein, ist aber nicht Eigentümer, die Fläche bleibt gemeinschaftliches Eigentum.
Die Kostentragung ergibt sich aus der Teilungserklärung und nicht von selbst.
Seit 2020 können solche Flächen auch echtes Sondereigentum sein, dann liegt die Zuordnung anders.
Easement bezeichnet eine Dienstbarkeit zugunsten eines anderen Grundstücks und trifft die Sache nicht.
Nutzt jemand den Garten vor seiner Wohnung allein, folgt daraus noch nicht, dass er ihn instand halten muss. Steht ownership of the garden, unterstellt der Käufer eine Rechtsstellung, die er nicht hat. Für eine Besichtigung nachrangig; bei einer Sanierung wird die Kostenfrage zum Streitpunkt.
Wörtlich übersetzt wird Sondernutzungsrecht zu special use right oder special right of use, was im Englischen nichts Bestimmtes bezeichnet. Greift eine Maschine zu ownership, macht sie aus einem Nutzungsrecht Eigentum. Wo das gemeinschaftliche Eigentum erwähnt ist, klärt es sich; in einem Exposé wird aus einem Nutzungsrecht eine Eigentumsfläche.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.