subsidiärer Schutz
subsidiary protection für den Schutz bei drohendem ernsthaftem Schaden, wenn die Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft nicht vorliegen; supplementary und secondary protection sind nicht die Terminologie der Richtlinie. Er ist schwächer in den Folgerechten. Im Zweifel entscheidet, ob zielgerichtete Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden droht.
Der Name benennt das Verhältnis: Der Schutz greift nachrangig, wenn die Flüchtlingseigenschaft ausscheidet, aber eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben besteht, wie sie etwa aus willkürlicher Gewalt in einem bewaffneten Konflikt folgen kann. Die Rechtsfolgen sind schwächer als bei den stärkeren Formen, insbesondere beim Zugang zu Aufenthaltsverfestigung und beim Familiennachzug, der wiederholt Gegenstand gesetzgeberischer Änderungen war. Für Übersetzungen zählt die Wortwahl der Richtlinie: subsidiary protection ist gesetzt, alle sinnverwandten Bildungen sind es nicht.
Der Schutz greift nachrangig, wenn die Flüchtlingseigenschaft ausscheidet.
Vorausgesetzt ist die Gefahr eines ernsthaften Schadens, nicht zielgerichtete Verfolgung.
Die Folgerechte sind schwächer, insbesondere beim Familiennachzug.
Supplementary und secondary protection sind nicht die Terminologie der Richtlinie.
Droht im Herkunftsland eine ernsthafte Gefahr ohne gezielte Verfolgung, greift die schwächere Form. Steht supplementary protection, entsteht ein Titel, den kein Rechtsakt kennt. Für eine Übersicht nachrangig; beim Familiennachzug wird mit falschen Erwartungen geplant.
Weil subsidiär im Deutschen nach Ersatz klingt, bildet eine Maschine supplementary oder secondary protection; die Richtlinie sagt subsidiary protection. Dass der Schutz nachrangig greift und schwächere Folgerechte trägt, transportiert keine Fassung. Wo der ernsthafte Schaden genannt ist, klärt es sich; ein Bescheid nennt einen Status ohne Fundstelle.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.