Nachbarschutz
third-party protection für die Frage, ob eine Vorschrift auch den Nachbarn schützt und ihm deshalb ein Klagerecht gibt. Nicht jede Rechtswidrigkeit hilft dem Nachbarn. Im Zweifel entscheidet, ob die verletzte Vorschrift nachbarschützend ist.
Der Nachbar kann eine Baugenehmigung nicht schon deshalb angreifen, weil sie rechtswidrig ist; er muss in eigenen Rechten verletzt sein. Ob eine Vorschrift auch ihm dient, beurteilt die Schutznormtheorie, und die Zuordnung ist gefestigt: Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung schützen den Nachbarn, der sich über den Gebietserhaltungsanspruch gegen jede gebietsfremde Nutzung wehren kann. Festsetzungen über das Maß der Nutzung und die überbaubare Fläche tun das regelmäßig nicht. Abstandsflächen sind das klassische Beispiel einer drittschützenden Vorschrift.
Nicht jede Rechtswidrigkeit hilft dem Nachbarn, die verletzte Vorschrift muss auch seinem Schutz dienen.
Die Art der baulichen Nutzung ist drittschützend, das Maß der Nutzung und die überbaubare Fläche regelmäßig nicht.
Nuisance ist ein Deliktsbegriff des Common Law und keine Entsprechung des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes.
Bei nicht drittschützenden Vorschriften hilft das Gebot der Rücksichtnahme nur bei qualifizierter und individualisierter Betroffenheit.
Wehrt sich ein Nachbar gegen ein Bauvorhaben, prüft das Gericht zuerst, ob die Vorschrift ihn überhaupt schützt. Steht nur neighbour rights, sucht ein englischer Berater nach deliktischen Ansprüchen. Für eine erste Einschätzung nachrangig; bei der Klagebefugnis entscheidet es über die Zulässigkeit.
Eine automatische Übersetzung gibt Nachbarschutz als neighbour protection oder neighbourhood protection wieder und trifft damit die Alltagsbedeutung, nicht die prozessuale. Dass es um die Klagebefugnis geht und nicht um einen Anspruch auf Ruhe, verschwindet. Wo die Klagebefugnis erörtert wird, klärt es sich; in einer Überschrift bleibt die Funktion offen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.