Erbauseinandersetzung
Nimm partición de la herencia, wenn mehrere Erben den Nachlass unter sich aufteilen; adjudicación de herencia, wenn die Urkunde gemeint ist, in der den Erben ihre Gegenstände zugewiesen werden, auch bei einem Alleinerben. Disputa oder conflicto wäre der Erbstreit, nicht die Auseinandersetzung. Im Zweifel entscheidet, ob geteilt oder nur zugewiesen wird.
Auseinandersetzung heißt im Erbrecht Teilung, im Alltag Streit, und diese zweite Bedeutung ist die häufigere. Paragraph 2042 BGB gibt jedem Miterben das Recht, jederzeit die Auseinandersetzung zu verlangen, also die Auflösung der Erbengemeinschaft durch Verteilung des Nachlasses. Der Código Civil sagt dasselbe von der anderen Seite: nach Artikel 1051 muss kein Miterbe in der ungeteilten Gemeinschaft bleiben, und nach Artikel 1068 verschafft die partición jedem Erben das Alleineigentum an dem, was ihm zugewiesen wurde. In der Praxis begegnet dem Übersetzer meist ein zweites Wort, adjudicación, denn die notarielle Urkunde, mit der Erben Nachlassgegenstände übernehmen und im Register umschreiben lassen, heißt escritura de aceptación y adjudicación de herencia. Sie wird auch errichtet, wenn nur ein Erbe da ist und nichts zu teilen bleibt.
Disputa hereditaria, conflicto sucesorio oder litigio wären der Erbstreit; die Erbauseinandersetzung ist ein Rechtsgeschäft unter Einigen.
Liquidación meint die Abwicklung von Schulden und Güterstand und geht der Teilung voraus; sie ersetzt partición nicht.
Der Auseinandersetzungsplan des Testamentsvollstreckers entspricht den operaciones particionales des contador-partidor.
Die Abschichtung eines Miterben gegen Abfindung kennt das spanische Recht nicht als eigenes Institut; sie braucht eine Umschreibung.
Ein Mietshaus in Leipzig fällt an drei Geschwister, von denen eine seit Jahrzehnten in Granada lebt, und der deutsche Notar schickt ihr den Entwurf des Auseinandersetzungsvertrags zur Genehmigung. Liest sie in der Übersetzung ein Wort, das nach Streit klingt, hält sie das Schreiben für den Auftakt eines Prozesses und geht zum Anwalt statt zum Notar. Gemeint ist das Gegenteil, ein einvernehmlicher Vertrag, mit dem sie ihren Anteil am Haus gegen Geld abgibt. Bis das Missverständnis ausgeräumt ist, kann der Käufer des Hauses abspringen.
Streit ist die erste Bedeutung von Auseinandersetzung, und die Maschine nimmt sie auch in „Erbauseinandersetzung“ an: heraus kommt eine disputa sobre la herencia oder ein conflicto sucesorio. Das Kompositum selbst gibt ihr keinen Hinweis, dass ein Vertrag gemeint ist, und die Umgebung mit Erben, Anteilen und Anwälten bestärkt den Irrtum eher. Der spanische Satz ist flüssig und inhaltlich das Gegenteil des Originals. Der Empfänger rechnet mit einem Gerichtsverfahren, wo ihm ein Notartermin angeboten wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.