Erbe
Nimm heredero, wenn der Erbe als Person gemeint ist, die in das Vermögen des Verstorbenen eintritt; herencia, wenn das Erbe als Vermögen gemeint ist, das übergeht. Wem nur ein einzelner Gegenstand zugewandt ist, der ist legatario und kein heredero. Im Zweifel entscheidet der Artikel im deutschen Satz, der Erbe oder das Erbe.
Ein Buchstabe und ein Artikel trennen im Deutschen zwei Dinge, die das Spanische mit verschiedenen Wörtern benennt: der Erbe ist der heredero, das Erbe die herencia. Der Código Civil zieht außerdem eine Grenze, die dem deutschen Recht vertraut ist, denn heredero ist nach Artikel 660 nur der Gesamtnachfolger, während legatario heißt, wer einzelne Gegenstände erhält. Der wichtigere Unterschied liegt im Erwerb. Paragraph 1942 BGB lässt die Erbschaft dem Erben von selbst anfallen, er kann sie nur ausschlagen. In Spanien wird heredero erst, wer die Erbschaft annimmt; bis dahin ist er nur llamado a la herencia. Nimmt er ohne Vorbehalt an, haftet er, so Artikel 1003 des spanischen Zivilgesetzbuchs, auch mit dem eigenen Vermögen, während die Annahme a beneficio de inventario die Haftung auf das Geerbte begrenzt.
Der Vermächtnisnehmer ist legatario, nicht heredero; die Gleichsetzung macht aus dem Empfänger eines Gegenstands einen Gesamtnachfolger mit Schuldenhaftung.
Vor der Annahme ist der Berufene in Spanien llamado a la herencia; heredero wird er erst durch die Annahme.
Der gesetzliche Erbe ist heredero abintestato; herederos forzosos sind dagegen die Pflichtteilsberechtigten, gleich ob ein Testament besteht.
Erbe und Abkömmling nicht vermengen: descendiente ist der Nachkomme, heredero nur, wer tatsächlich erbt.
Formularfelder und Tabellen in Nachlassakten nennen das Wort oft ohne Artikel, und erst der Blick auf die Spalte zeigt, ob eine Person oder ein Vermögen gemeint ist. Für spanische Banken und Notare hängt daran, wen sie als Berechtigten ansehen und worüber er verfügen darf. Heikler noch ist der Zeitpunkt: ein deutscher Erbe ist es mit dem Todesfall, ein spanischer Leser erwartet eine Annahmeerklärung und fragt nach ihr, solange die Übersetzung den Unterschied nicht erklärt.
Ohne Artikel ist „Erbe“ für die Maschine ein Münzwurf. In Fließtexten hilft ihr das Geschlecht des Wortes, in Tabellen, Überschriften und Formularen fehlt es, und dann entscheidet die Häufigkeit, meist zugunsten von herencia. Die Zeile, die den Erben benennen soll, handelt danach vom Vermögen, oder umgekehrt. Beide Wörter sind richtiges Spanisch und stehen im selben Dokument ohnehin mehrfach, weshalb der Tausch beim Korrekturlesen leicht durchrutscht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.