Nachlass
Nimm herencia, wenn der Nachlass als Ganzes gemeint ist, mit Rechten und Schulden; caudal hereditario, wenn die Vermögensmasse gemeint ist, die inventarisiert, bewertet und geteilt wird; caudal relicto, wenn der Text vom hinterlassenen Vermögen als Bestand spricht. Im Zweifel entscheidet, ob der Nachlass als Rechtsbegriff oder als Rechengröße auftritt.
Nachlass und herencia meinen dasselbe, das Vermögen eines Verstorbenen samt seinen Schulden, und Artikel 659 des Código Civil fasst es fast wie Paragraph 1922 BGB. Schwierig wird das Wort durch seine Nachbarn. Im Deutschen heißt Nachlass auch der Preisnachlass und der künstlerische Nachlass, und im Spanischen steht herencia zugleich für das Erbe des Einzelnen und umgangssprachlich für alles Ererbte. Wo es auf die Masse ankommt, die gezählt und geteilt wird, greifen spanische Texte zu caudal hereditario oder caudal relicto. Ein eigenes Wort gibt es für den Schwebezustand vor der Annahme: die herencia yacente, den Nachlass, der noch keinen Erben hat, weil in Spanien erst die Annahme den Erben macht.
Der Preisnachlass ist descuento oder rebaja; in Rechnungen und Kaufverträgen hat Nachlass mit herencia nichts zu tun.
Der schriftliche Nachlass eines Autors heißt eher legado oder archivo; herencia wäre sein Vermögen, nicht sein Werk.
Das Nachlassgericht hat in Spanien kein Gegenstück, viele seiner Aufgaben liegen beim Notar; tribunal de sucesiones ist als Umschreibung üblich, braucht aber den Zusatz alemán.
Nachlassverbindlichkeiten heißen cargas de la herencia; pasivo allein ist Buchhaltersprache.
Dasselbe deutsche Wort bezeichnet die Erbschaft als Rechtsposition und die Masse, die das Inventar auflistet, und spanische Miterben brauchen die Unterscheidung, weil nur die zweite sich beziffern und teilen lässt. Ein Auseinandersetzungsplan, der beides mit einem Ausdruck belegt, liest sich auf Spanisch, als sei schon geteilt, was erst bewertet werden soll. Heikel ist auch die Zeit vor der Annahme, für die das spanische Recht einen eigenen Namen hat, weil der Nachlass dann noch niemandem gehört.
Zwei Bedeutungen von „Nachlass“ liegen für die maschinelle Übersetzung gleich nah, das Erbe und der Rabatt, und den Ausschlag gibt die Umgebung des Satzes. In einer Akte voller Rechnungen und Preise kippt sie deshalb gerade dort zum descuento, wo das Vermögen des Verstorbenen gemeint ist. Beide Fehler sind einzelne Wörter in langen Tabellen, die niemand so genau liest wie Fließtext. Seltener, aber folgenreicher ist der umgekehrte Fall, in dem ein gewährter Rabatt als herencia erscheint und die Miterben nach einem Vermögenswert suchen, den es nicht gibt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.