Allgemeinverbindlicherklärung

declaration of general applicability
Substantiv · Juristisch

declaration of general applicability für die Allgemeinverbindlicherklärung des § 5, geläufig auch extension of the collective agreement: Das Bundesarbeitsministerium erstreckt den Tarif im öffentlichen Interesse auf alle im Geltungsbereich, mit Tarifausschuss und gemeinsamem Antrag der Parteien. Ausnahme, nie Regel. Im Zweifel entscheidet, ob der Hoheitsakt mitübersetzt ist.

declaration of general applicability
die förmliche Fassung des Hoheitsakts; das Ministerium erklärt, der Tarif gilt für alle.
extension of the collective agreement
die international geläufige Funktionsfassung; erklärt EU-Lesern den Mechanismus der Tariferstreckung.
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Warum

Die Allgemeinverbindlicherklärung sprengt die Mitgliedschaftslogik: Normalerweise bindet der Tarifvertrag nur Verbandsmitglieder und Parteien; erklärt ihn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 5 für allgemeinverbindlich, erfasst er alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer seines Geltungsbereichs, auch die Außenseiter. Voraussetzungen: gemeinsamer Antrag der Tarifvertragsparteien, Einvernehmen mit dem paritätischen Tarifausschuss und öffentliches Interesse, seit der Reform von 2014 das tragende Kriterium anstelle des alten Fünfzig-Prozent-Quorums, regelhaft bei überwiegender Bedeutung des Tarifs oder zur Absicherung gegen wirtschaftliche Fehlentwicklungen. Praktisch prägt das Instrument Branchen wie Bau und Gebäudereinigung.

Typische Fehler

universally binding gehört exakt hierher und nur hierher; wer jeden Flächentarif so nennt, adelt Normalfälle zum Hoheitsakt.

Die Erklärung kommt vom Ministerium, nicht von den Parteien; declared binding by the parties verdreht die Rechtsquelle.

Das Fünfzig-Prozent-Quorum ist Rechtsgeschichte; wer es als geltende Voraussetzung zitiert, schreibt den Stand vor 2014 fort.

Erstreckt wird auf den Geltungsbereich des Tarifs, nicht auf die ganze Wirtschaft; industry-wide braucht die Bereichsgrenzen daneben.

Beispiele
einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären to declare a collective agreement generally applicable
die Erstreckung auf Außenseiter the extension to non-members
den gemeinsamen Antrag stellen to file the joint application
im öffentlichen Interesse geboten required in the public interest
der allgemeinverbindliche Mindestlohn der Branche the generally applicable minimum wage of the sector
Worauf es ankommt

Kalkuliert wird das Reinigungsangebot für den Frankfurter Standort, und der Bieter aus Warschau setzt eigene Haustarife an, man sei ja nicht Verbandsmitglied. Im allgemeinverbindlichen Branchentarif zählt die Mitgliedschaft nicht; das Angebot unterschreitet zwingende Löhne und fliegt in der Nachprüfung.

Was die Maschine übersieht

Allgemeinverbindlicherklärung zerlegt die Maschine in generally binding declaration und verliert dabei den Hoheitsakt: Es klingt, als erklärten die Parteien selbst ihre Geltung. Ministerium, Tarifausschuss und öffentliches Interesse, die ganze Legitimationskette, fällt weg. Der Bieter aus Warschau hält die Bindung für Verbandsfolklore und kalkuliert sich aus dem Verfahren.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.