Aufwendungsersatz
reimbursement of expenses oder recovery of expenses, wenn Auslagen ersetzt werden sollen, die im Interesse eines anderen gemacht wurden. Nicht mit Schadensersatz verwechseln, das ist ein anderes Institut. Im Zweifel entscheidet, ob freiwillige Aufwendungen oder ein Schaden ersetzt werden.
Aufwendungsersatz ist der Anspruch auf Erstattung freiwilliger Vermögensopfer, die eine Partei im Interesse eines anderen gemacht hat, etwa im Auftrag nach Paragraph 670 BGB oder in der Geschäftsführung ohne Auftrag nach Paragraph 683 BGB. Im Englischen ist reimbursement of expenses der stehende Begriff, recovery of expenses die geläufige Alternative. Er ist scharf vom Schadensersatz zu trennen, denn dieser ersetzt unfreiwillige Vermögenseinbußen aus einer Rechtsgutverletzung, während der Aufwendungsersatz freiwillige Ausgaben im fremden Interesse deckt. Wer beide gleichsetzt, verwechselt zwei verschiedene Institute mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
Aufwendungsersatz ist nicht Schadensersatz, das eine ersetzt freiwillige Ausgaben, das andere unfreiwillige Verluste.
Reimbursement ist die Erstattung getätigter Ausgaben, refund klingt nach Kaufpreisrückzahlung, im Rechtssinn meist zu eng.
Aufwendungen sind willingly incurred, Schäden dagegen unfreiwillig, das trägt der Ausdruck mit.
Auslagen sind ein Unterbegriff, out-of-pocket expenses, nicht die Aufwendungen als Ganzes.
Fordert ein Beauftragter Ersatz für seine Ausgaben, trägt die Wortwahl den Aufwendungsersatz. Steht damages, wandert der Anspruch ins Schadensrecht. Grob mag reimbursement reichen; sobald die Grundlage in Paragraph 670 BGB gemeint ist, gehört reimbursement of expenses hin.
Aufwendungsersatz wird maschinell leicht zu damages oder compensation vereinfacht und mit dem Schadensersatz vermischt. Damit verschwindet, dass es sich um freiwillige Ausgaben im fremden Interesse handelt, nicht um einen Schaden. Wo der Text nur allgemein von Kostenerstattung spricht, geht es durch; in einer Klausel über Auftrag oder Geschäftsführung ohne Auftrag trägt reimbursement of expenses den eigenen Anspruch.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.