Werbungskosten
income-related expenses für die Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Werbung steckt zwar im Wort, gemeint ist aber nichts Werbliches. Im Zweifel entscheidet, ob beruflich veranlasste Aufwendungen bei Überschusseinkünften gemeint sind.
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen; typisch sind Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildung und Bewerbungskosten. Der Wortbestandteil Werbung geht auf die ältere Bedeutung von erwerben zurück und hat mit Reklame nichts zu tun. Genau daran scheitert die wörtliche Übertragung: Advertising costs bezeichnet Werbeaufwand und ist bei Arbeitnehmern schlicht unsinnig. Die eingebürgerte Fassung ist income-related expenses, daneben begegnet professional expenses. Bei Gewinneinkünften heißen die entsprechenden Aufwendungen Betriebsausgaben.
Advertising costs ist ein falscher Freund und bezeichnet Werbeaufwand, nicht beruflich veranlasste Aufwendungen.
Werbungskosten und Betriebsausgaben sind verschieden, die einen mindern Einkünfte bei Überschusseinkünften, die anderen den Gewinn.
Werbungskosten und Sonderausgaben nicht vermengen, Sonderausgaben sind privat veranlasst und eigens geregelt.
Ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird automatisch berücksichtigt, höhere Kosten muss man einzeln belegen.
Reicht jemand eine deutsche Steuererklärung bei einer ausländischen Stelle ein, etwa für einen Kreditantrag, muss die Position verständlich sein. Steht advertising costs, fragt der Sachbearbeiter, warum ein Angestellter Werbung bezahlt. Für den Hausgebrauch belanglos; in einer übersetzten Steuerakte wirkt der Posten unglaubwürdig.
Werbungskosten zerlegt eine Maschine in Werbung und Kosten und liefert advertising costs, was in Übersetzungskorpora tatsächlich vorkommt. Aus beruflich veranlassten Aufwendungen wird Werbeaufwand, und die Position ergibt keinen Sinn mehr. Wo Fahrtkosten und Arbeitsmittel danebenstehen, ahnt der Leser das Gemeinte; in einer Zeile einer Steuerberechnung nicht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.