Betriebsausgaben
business expenses für die durch den Betrieb veranlassten Aufwendungen, die den Gewinn mindern. Bei Arbeitnehmern und Vermietern heißen dieselben Aufwendungen Werbungskosten. Im Zweifel entscheidet, ob Gewinn- oder Überschusseinkünfte betroffen sind.
Betriebsausgaben sind die durch den Betrieb veranlassten Aufwendungen und mindern den Gewinn; Werbungskosten mindern dagegen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen. Beide heißen im Englischen leicht dasselbe, weil business expenses und income-related expenses im Alltag verschwimmen. Die Unterscheidung entscheidet aber darüber, welche Anlage auszufüllen ist und ob ein Pauschbetrag greift: Bei Betriebsausgaben zählt jeder Beleg einzeln, einen automatischen Abzug gibt es nicht. Wer sowohl angestellt als auch selbständig ist, hat beide Kategorien nebeneinander.
Betriebsausgaben und Werbungskosten sind verschiedene Kategorien, dieselbe Aufwendung darf nicht in beiden auftauchen.
Operating costs meint im Mietrecht die umlagefähigen Betriebskosten und ist hier ein anderer Begriff.
Overheads bezeichnet Gemeinkosten in der Kostenrechnung, nicht die steuerliche Abzugsposition.
Einen Pauschbetrag wie bei Arbeitnehmern gibt es bei Betriebsausgaben nicht, jeder Posten ist zu belegen.
Wechselt jemand von der Anstellung in die Selbständigkeit, ändert sich die Kategorie, obwohl die Ausgaben dieselben bleiben. Steht in beiden Fällen business expenses, lässt sich nicht mehr erkennen, welche Anlage gemeint ist. Für eine grobe Aufstellung reicht das; in einer übersetzten Erklärung führt es zur falschen Zuordnung.
Für Betriebsausgaben und Werbungskosten liefert eine automatische Übersetzung häufig dasselbe englische Wort, weil beide nach Berufsausgaben klingen. Welche Einkunftsart betroffen ist und ob ein Pauschbetrag greift, verschwindet damit. Wo die Selbständigkeit erwähnt wird, klärt sich das; in einer reinen Positionsliste bleibt die Zuordnung offen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.