Insolvenzquote
insolvency dividend für den prozentualen Anteil, den ein Insolvenzgläubiger auf seine Forderung erhält. Recovery rate ist die funktionale Praxisfügung. Insolvency ratio ist wörtlich und ohne Rechtssinn. Im Zweifel entscheidet, ob die tatsächliche Befriedigungsquote gemeint ist.
Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil, den die Insolvenzgläubiger nach Verwertung der Masse und vorrangiger Befriedigung der Massegläubiger auf ihre angemeldeten Forderungen erhalten. Sie liegt bei ungesicherten Gläubigern in der Praxis oft zwischen 2 und 5 Prozent. Im Englischen ist insolvency dividend der etablierte Rechtsbegriff, recovery rate oder creditor recovery die funktionale Praxisfügung. Wörtlich als insolvency ratio oder insolvency quota trifft es keinen Rechtsbegriff und lässt die Ausschüttungsdimension verschwinden.
Insolvenzquote ist insolvency dividend, nicht insolvency ratio oder insolvency quota wörtlich.
Dividend im Insolvenzrecht meint nicht die aktienrechtliche Gewinnausschüttung, sondern die anteilige Verteilung an Gläubiger.
Sie wird nur an Insolvenzgläubiger gezahlt, Massegläubiger werden vorrangig aus der Masse befriedigt.
Auch bei null Prozent bleibt die Anmeldung sinnvoll für die spätere Restschuldbefreiungswirkung.
Rechnet ein Gläubiger, wie viel er im Insolvenzverfahren wirtschaftlich zurückerhält, trägt die Wortwahl die Ausschüttung. Steht insolvency ratio, klingt es nach einer Kennzahl statt nach einer Zahlung. Beiläufig mag recovery rate reichen; sobald der Rechtsbegriff der Verteilung gemeint ist, gehört insolvency dividend hin.
Insolvenzquote rutscht maschinell schnell zu insolvency ratio oder insolvency quota, Fügungen mit statistischem Klang, aber ohne Rechtssubstanz. Dass es sich um die tatsächliche Ausschüttung an die Gläubiger handelt, verschwindet dabei. Beiläufig mag recovery percentage passen; in einer Verteilungsrechnung trägt insolvency dividend die Auszahlung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.