Beratungshilfe
legal advice assistance für die staatliche Hilfe bei außergerichtlicher Beratung und Vertretung für Menschen mit geringem Einkommen; sie ist das Gegenstück zur gerichtlichen Hilfe durch Prozess- und Verfahrenskostenhilfe. Die deutsche Bezeichnung sollte mitgeführt werden. Im Zweifel entscheidet, ob die Sache vor Gericht geht oder außergerichtlich bleibt.
Die Hilfe schließt die Lücke vor dem Prozess: Wer sich anwaltlichen Rat nicht leisten kann, erhält ihn auf Staatskosten für die außergerichtliche Beratung und Vertretung; der Weg führt über einen Antrag beim Amtsgericht, das einen Berechtigungsschein ausstellt, mit dem die Rechtsuchenden eine Anwältin aufsuchen. Sobald die Sache vor Gericht geht, wechselt das Instrument zur Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe. Eine eingeführte englische Entsprechung fehlt, die Systeme anderer Länder sind anders geschnitten; die deutsche Bezeichnung gehört deshalb in Klammern mitgeführt.
Die Hilfe gilt der außergerichtlichen Beratung und Vertretung.
Der Weg führt über das Amtsgericht und den Berechtigungsschein.
Vor Gericht übernimmt die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
Legal aid ohne Zusatz meint in vielen Ländern gerade die gerichtliche Hilfe.
Sucht jemand mit kleinem Einkommen außergerichtlichen Rat, trägt der Staat die Kosten. Steht legal aid ohne Zusatz, verschwimmt die Grenze zur gerichtlichen Hilfe. Für einen Aushang nachrangig; der Rechtsuchende steht mit dem falschen Antrag vor Gericht.
Eine automatische Übersetzung gibt Beratungshilfe als consulting aid oder advisory help wieder, als ginge es um Unternehmensberatung. Dass die staatlich getragene außergerichtliche Rechtsberatung gemeint ist, trägt keine Fassung. Der Rechtsuchende landet beim falschen Dienstleister.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.