Betriebsänderung
alteration of the establishment für die Betriebsänderung des § 111, in der Kanzleipraxis auch change of operations: Stilllegung, Verlegung, Zusammenschluss, Spaltung, grundlegende Organisations- oder Zweckänderung in Betrieben mit mehr als zwanzig Wahlberechtigten. Löst Unterrichtung, Beratung, Interessenausgleich und Sozialplan aus. Im Zweifel entscheidet, ob die Beteiligungskaskade mitgedacht ist.
Die Betriebsänderung ist der Auslöser des kollektiven Restrukturierungsrechts: § 111 katalogisiert, Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder wesentlicher Teile, Verlegung, Zusammenschluss oder Spaltung, grundlegende Änderungen der Organisation, des Zwecks oder der Anlagen, dazu die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden. Reiner Personalabbau genügt, wenn er die Schwellen der Massenentlassung erreicht. Ab mehr als zwanzig wahlberechtigten Beschäftigten muss der Unternehmer den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichten und die Änderung mit ihm beraten; daran hängen Interessenausgleich und Sozialplan. Wer nur restructuring schreibt, kappt den Normanker aller Folgen.
operational change im Alltagston verharmlost; die Betriebsänderung ist Rechtsbegriff mit Katalog und Schwellen.
plant closure ist nur ein Katalogfall; auch Verlegung, Spaltung und neue Arbeitsmethoden lösen die Beteiligung aus.
Die Zwanzig-Personen-Schwelle zählt wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs, nicht Köpfe des Unternehmens; wer company-wide rechnet, verfehlt den Anwendungsbereich.
Unterrichtung und Beratung sind Pflicht, ein Vetorecht folgt daraus nicht; wer works council approval verlangt, überzeichnet die Rechtslage.
Verlagert wird die Fertigung nach Brünn, die Verwaltung bleibt, und die Projektleiterin in Chicago fragt, ob das überhaupt meldepflichtig ist. Steht minor site adjustment im Statusbericht, wo eine Betriebsänderung vorliegt, beginnt keine der Fristen zu laufen. Für das Board-Update nachrangig; im Projektplan entscheidet die Einordnung über Beteiligung und Budget.
Betriebsänderung liest die Maschine als operational change und reiht sie damit ins Change-Management-Vokabular ein, zwischen Prozessoptimierung und Umzugslogistik. Katalogtatbestand, Zwanziger-Schwelle und die daran hängende Kaskade aus Unterrichtung, Interessenausgleich und Sozialplan verschwinden im Beraterjargon. Die Projektleiterin verschickt Umzugskartons, bevor der Betriebsrat je unterrichtet wurde.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.