personenbezogene Daten
personal data nach der verbindlichen englischen Fassung der Datenschutz-Grundverordnung. Der amerikanische Begriff personally identifiable information ist enger und deckt sich nicht. Im Zweifel entscheidet, ob auch indirekt identifizierbare Informationen erfasst sein sollen.
Der europäische Begriff ist weit: Erfasst sind auch Informationen, aus denen sich eine Person nur mittelbar ergibt, etwa Online-Kennungen, Standortdaten oder Gerätekennzeichen. Der amerikanische Begriff personally identifiable information stammt aus der Informationssicherheit und fragt enger danach, ob eine bestimmte Person unmittelbar identifiziert wird. Merksatz: Jede solche Information ist personal data, aber nicht jedes personal data ist es. Das kalifornische personal information liegt näher am europäischen Begriff, erfasst aber zusätzlich Haushalte, die die Verordnung nicht kennt.
Personally identifiable information ist enger und darf personal data nicht ersetzen, sonst verengt sich der Rechtsbegriff.
Das kalifornische personal information erfasst auch Haushalte, die Verordnung nur natürliche Personen.
Auch indirekt identifizierbare Informationen wie Online-Kennungen und Standortdaten sind personenbezogene Daten.
Personal details und private data sind keine Rechtsbegriffe der Verordnung.
Verhandelt ein deutsches Unternehmen mit einem amerikanischen Partner über Datenflüsse, entscheidet der Umfang des Begriffs über die Pflichten. Steht personally identifiable information, fallen Online-Kennungen und Standortdaten aus dem Blick. Für eine Absichtserklärung nachrangig; in einer Vertragsanlage verengt es den Schutzumfang.
Weil personenbezogene Daten im amerikanischen Umfeld meist als personally identifiable information erscheinen, greift eine Maschine dazu, sobald der Text amerikanisch klingt. Damit verengt sich der Begriff, und indirekt identifizierbare Informationen fallen heraus. Wo die Verordnung genannt ist, klärt es sich; in einer Vertragsanlage schrumpft der Schutzumfang.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.